Fahlenwerder/Gründung 1747

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250 Jahre Fahlenwerder: Zur Gründungsgeschichte der Pfälzersiedlung

Von Dr. Günter Schreiber (Köln). Bearbeitet und ergänzt von Manfred Kettel.

Im Jahre 1685 fanden die Hugenotten im Lande des Großen Kurfürsten eine gastliche Aufnahme (Edikt von Potsdam vom 29. Oktober 1685) und eine neue Heimat. Sie brachten nicht nur Geld ins Land, sondern handwerkliche Fertigkeiten, die im Agrarstaat des brandenburgischen Landes noch unbekannt waren. Das Potsdamer Edikt gab Anlass, dass den französischen Flüchtlingen bald pfälzische folgten. Die Raubzüge Ludwigs XIV. gaben sicherlich dazu den Anstoß, wie auch die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Pfalz. Die Äcker der Landwirte lagen meist als einzelne Flecken zerstreut in der Gemarkung der Dörfer und waren so schwer zu bewirtschaften. Und der Raubkrieg zerstörte sinnlos unzählige Dörfer und Städte. Neben Heidelberg, dessen Schlossruine Denkmal dieses Krieges ist, wurde besonders das wirtschaftlich blühende Mannheim vernichtet. Viele Mannheimer entschlossen sich daher zur Auswanderung. Es lag nahe, nach Kurbrandenburg zu schauen, dessen reformierter Landesherr Friedrich Wilhelm durch das Potsdamer Edikt den Hugenotten Schutz und Privilegien zugesichert hatte. Dieselben Privilegien sagte Friedrich III., der spätere König Friedrich I. in Preußen, im Patent vom 25. Mai 1689 den Mannheimer Abgeordneten zu.

Magdeburg hatte sich von der Verwüstung durch Tilly im Jahre 1631 noch nicht völlig erholt und bot ausreichend Platz für neuzugründende Kolonien. Weitere Pfälzerkolonien deutsch-reformierter entstanden in Kurbrandenburg, der Altmark und Pommern. Die meisten dieser Kolonisten waren Stadtbürger und kamen aus einer gehobenen Lebenshaltung wie auch die Hugenotten und brachten mancherlei Anregung für das Handwerk wie auch für Künste und Wissenschaft ins Land. In einigen Orten bildeten die Kolonisten beider Herkunftsländer mit gleichem Glauben eine Gemeinde. König Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, gab diesem Zusammenschluss die gesetzliche Grundlage in einer Verordnung vom 29.2.1720. Dort heisst es: „Auch wollen Se. Maj. , dass sie mit allen anderen Refugies, welche der Religion halber entweder aus der Schweiz oder aus der Pfalz oder irgend einem anderen Lande, woher es auch sein mag, anhere kommen und mit vorgesagten Franzosen ein Korps formieren, auf gleichem Fuße. gehalten werden. “Aber es kamen auch in kleinen Trupps Pfälzer vom Lande, die wünschten, mit den Privilegien der Kolonisten als Landwirte angesetzt zu werden. Als nach dem 1.Schlesischen Krieg sich der Ruhm Friedrichs des Großen verbreitete, erhielt die Zuwanderung der Pfälzer einen besonderen Auftrieb. Das Land war durch die Verwüstungen des 30. jährigen Krieges sehr dünn besiedelt, und der König gedachte sein Land zu „peuplieren.“

Friedrich richtete deshalb ein 5. Departement ein, dem er die Aufgabe übertrug, „soviel Fremde wie möglich ins Land zu ziehen“. Der President in Frankfurt a.M., von Freytag, warb 1741 daraufhin 54 Pfälzerfamilien an. Diese Familien kamen auf eigene Kosten nach Berlin. Es waren 29 lutherische, 21 reformierte und 4 katholische Familien. Von diesen gingen 18 Familien in die Heimat zurück. 6 Familien übernahm der Graf zu Dohna, obwohl adlige Grundherren die Übernahme von Ausländern mit diesen Privilegien fast grundweg ablehnten.

Nach dem Ende des 2. Schlesichen Krieges im Jahre 1745 lenkte Friedrich seine Aufmerksamkeiten auf die Kolonisation seines Landes. Eine Werbebekanntmachung des Königs vom 7. Januar 1747 sollte Ausländer ins Land holen, die als Entrepreneure (Unternehmer) das Oderbruch meliorisieren sollten. Dem Entrepreneur sollten 1000 bis 3000 Morgen Land „erb- und eigentümlich“ übergeben werden mit der Verpflichtung, die Kultivierung durchzuführen, wobei er einen Teil selber bewirtschaften, jedoch auf den größeren Teil ausländische Kolonisten ansetzen sollte.. Von Freytag verbreitete den Aufruf des Königs in der Pfalz, wo er in Odernheim am Glan im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bekannt wurde. Dort hatten im Herbst 1746 fünfzehn Familien ihre Anwesen veräußert, um nach Amerika auszuwandern. Doch der Aufruf des Königs veranlasste sie, zwei Abgesandte, Friedrich Werger und Veit Port, zu Freytag nach Frankfurt zu schicken. Dieser hatte Zweifel, dass sie sich als Entrepreneure eignen würden und sandte sie nach Berlin, wo sie dem König vorgestellt wurden. Der König war anderer Auffassung als Freytag und gab ihnen eine schriftliche Zusicherung, sie als Kolonisten anzunehmen. Diese ist vom 4. März 1747 datiert und soll hier wiedergegeben werden, da sie bereits die Privilegien aufzeigt, die der König den Kolonisten zusagte.

Nachdem S.K.Maj. in Preußen, unser Allergnädigster König und Herr, aus dem allerunter=
tänigsten Bericht dero Kriegs-Rat von Freytag a.c. vernommen, welcher Gestalt einige
Familien, bestehend aus Bauers- und Ackersleuten, sich aus dem Herzogtum Zweibrücken in
Dero Königlichen Landen, niederzulassen entschlossen seyen, sich auch dieserhalb bereits
2 Deputierte von Odernheim am Glan aus dem Zweibrückschen, namens Friedrich Werger und
Veit Port, allhier gemeldet und angezeigt haben, wie nicht nur anjetzo ihrer 15 Familien
sich sogleich mit ihrem Vermögen anhers begeben wollen, sondern ihnen auch eine weit
stärkere Anzahl mit nächstem anhero folgen dürften, daferne S.K.Maj. selbige in Dero
Allerhöchsten Schutz auf- und anzunehmen, auch ihnen zu ihrem Etablissement Dero König=
liche Gnad- und Hilfe angedeihen zu lassen geruhen möchten, so haben Allerhöchst gedach=
te S.K.Maj. gemeldeten Zweibrückschen Deputierten nicht allein die mündliche Allergnä=
digste Versicherung erteilen, sondern auch solche hiermit nochmals schriftlich wieder=
holen wollen; wie sie gedachte 15 Familien als auch alle übrigen, welche sich aus dem
Herzogtum Zweibrücken und sonsten in Dero Königlichen Landen niederzulassen gesonnen,
in Dero Königliche Allerhöchte Protection nicht nur aufnehmen, ihnen annoch auch beson=
ders folgende Beneficio zu ihrem hiesigen Etablissement Allergnädigst angedeihen lassen
wollen und zwar dergestalt, dass

1. erwähnte 15 Familien auf Sr. K. Majestät Kosten von Odernheim a. Glan bis zu dem Orte
ihres hiesigen Etablissements transportiert und ihnen sowohl auf der Reise, als auch bis
sie allhier in Arbeit und ihr Brot zu erwerben im Stande gesetzet werden, die nötigen
Verpflegungsgelder gereichet und dieserhalb auf jeden Wirt täglich 4 Silbergroschen, auf
jede Frau 3, auf jedes Kind 2, auf jeden Knecht 3 und auf jede Magd 2 Silbergroschen ge=
zahlet werden sollen, als weshalb der Kriegs-Rat von Freytag zu Frankfurt am Main bereits
gemessenen Befehl erhalten hat.

2. Sobald nun gemeldete Familien allhier angekommen, sollen sie nicht nur bei Umwallung
der Oder gegen accordmäßige bare Bezahlung zur Handarbeit, um ihre Subsistenz zu erwer=
ben, mitgebrauchet, sondern ihnen auch, wenn solche Umwallung völlig zu Stande gebracht
sein wird, auf jede Familie ein gewisses Stück Acker und Wiese zu ihrem und der Ihrigen
Unterhalt unentgeltlich eingegeben, ihnen solches auch gegen Entrichtung der landes=
üblichen Onera erb- und eigentümlich auf ihre Kinder und Nachkommen verschrieben werden,
wobei sie dann

3. sowohl vor sich und ihre Söhne und Knechte etc, von aller Werb- und Enrollierung zu
Kriegsdiensten gänzlich und zu allen Zeiten eximiert, auch dawider Königlich geschützt
und mainteniret werden sollen. Desgleichen sollen sie auch

4. sich nicht nur des freien und ungekränkten Religions-Exercitii zu erfreuen haben,
sondern ihnen auch zur Information ihrer Kinder ein eigener Schulmeister auf Sr.K.Maj.
Kosten gehalten, gemeldete Familien auch an solchen Orten angesetzt werden, wo
sie ihren Gottesdienst in der Nähe abwarten können.

Übrigens deklarieren S.K.Maj. hiermit und Kraft dieses zugleich Allergnädigst und eigent=
lich, wie nicht nur erwähnten 15 Familien, sondern allen denen übrigen, welche sich in
Dero Königlichen Landen aus dem Zweibrückschen und sonsten niederlassen werden, dafern es
arbeitsame Leute und sich sonst ehrlich zu ernähren willens und im Stande sind, so nicht
Bettler, sondern wenigstens zu ihrem hiesigen Anfange etwas Vermögen mitbringen, eben die=
selbe Königliche Gnade, Schutz und Hilfe angedeihen lassen.

Urkundlich mit Sr.K.Maj. höchst eigenhändiger Unterschrift und eingedrücktem Insiegel. So
geschehen und gegeben

Berlin, den 4. Marty 1747
                                                 Friedrich.

Nachdem Werger und Port mit dieser guten Botschaft wieder in der Pfalz waren, stieg die Zahl der Auswanderungswilligen von Tag zu Tag. Freytag bemühte sich sehr in seiner rührigen Art um Ausreisewillige und wurde von einem verkrachten Theologen aus Schweinfurt, dem Kommissar Mieling in seiner Werbetätigkeit überboten. Letzterer veranlasste über zwei weitere Werber Ludwig Hartmuth und Wilhelm Schneider, dass die Werbung in die Residenz des Wild- und Rheingrafen Gaugrehweiler verbreitet wurde.

Der Schultze Kasimir Beyer von Odernheim setzte von dieser Werbetätigkeit und Bereitschaft zur Ausreise den Oberamtmann von Bentheim in Meisenheim in Kenntnis, der Werger und Port verhaften liess. Der Werbeerlass Friedrichs vom 7.1.1747 sowie die Zusicherungen des Königs vom 4.3.1747 wurden ihnen abgenommen. Werger, der bald wieder frei kam, reiste mit 17 Familien aus Odernheim über Frankfurt weiter nach Berlin, wo er im Mai 1747 ankam. Unter besonders günstigen Bedingungen wurde diesen Familien ein Gebiet im Amte Köpenick angewiesen, wo sie die Siedlung Müggelheim errichteten, die heute zu Berlin gehört.

Diese Auswanderungsbewegung hatte im Herzogtum Zweibrücken bedeutendes Aufsehen erregt, so dass die Landesregierung Verordnungen gegen die Emigrationssucht erließ. Aber dieses Vorgehen hatte keinen Erfolg. Dem Odernheimer Vortrupp folgte unter der Führung von Mieling ein Transport von 47 Familien, der am 20. Juni 1747 in Berlin ankam. Die Neuankömmlinge schilderten die Drangsalierungen in ihrer alten Heimat und beklagten sich über die nach ihrer Meinung zu Unrecht erhobenen Abschoßgebühren. Die Aussagen dieser Neuankömmlinge veranlassten Friedrich, am 21. Juli 1747 einen Brief an seinen „Durchlauchtigsten Fürst, freundlich lieber Vetter“, den Herzog Johann Chrsitian IV. von Pfalz-Zweibrücken zu senden, in dem Friedrich bei aller Höflichkeit sein Missfallen über die Behandlung der Emigranten ausdrückt. Die Bemühungen der Zweibrücker zeigten keinen Erfolg.

Wellenartig verbreitete sich der Entschluss zur Auswanderung über die Grenze des Zweibrücker Landes und ergriff auch die banachbarte Kurpfalz. Es bildeten sich kleine Gruppen, die ihre kleine Habe auf dem Rücken trugen oder mit einer Schubkarre transportierten. Manche hatten auch Pferd und Wagen, auf dem kleine Kinder und schwache Personen Platz fanden. Sie zogen nach Frankfurt, wo sie Freytag in Gruppen zum Weitertransport nach Berlin zusammenstellte. Die Auswanderer konnten wählen, ob sie die im Patent versicherten Tagegelder oder Meilengelder erhalten wollten. In wochenlanger Reise ging der Weg über Eisenach nach Berlin. Es waren insgesamt sechs Transporte, bei denen 36 Personen den Strapazen der Reise nicht gewachsen waren und starben. Aber auch sechs Paare wurden auf der Reise vom Reisemarschall Dorn verheiratet. Vom Juni 1747 bis zum November kamen in sechs Transporten 265 Familien in Berlin an, wobei die vorweg gekommenen 17 Familien aus Odernheim nicht mitgerechnet sind. Die 282 Familien zählten zu Beginn der Reise 1257 Personen, von denen 36 unterwegs verstorben waren. Die sechs Transportlisten sind im Archiv vorhanden und geben uns Auskunft über die Herkunftsorte, sowie über das Alter der Personen und den Berufen. Diese Listen werde ich bei der ersten Wirtsliste von Fahlenwerder zur Ergänzung heranziehen.

Etwa zwei Drittel aller Kolonisten waren Ackersleute. Die anderen Handwerker gaben jedoch an, dass sie Ackerbau betrieben hätten, um auch Land zu bekommen. Auch war das mitgebrachte Vermögen nicht sehr groß, so dass eine Ansetzung auf eigene Kosten kaum möglich war. Die 265 Familien der sechs Transporte brachten zusammen ein Vermögen von 19976 Gulden in bar mit und hatten nach ihren Angaben in ihrer alten Heimat noch 8643 Gulden Außenstände zurückgelassen.

Die Verwendung der Pfälzer als Arbeitskräfte bei den Oderbrucharbeiten war nicht möglich, da das Projekt noch nicht gediehen war. Auch waren sie nicht so kapitalkräftig, dass sie als Entrepreneure oder Kollektiv-Entrepreneure in Betracht kamen. So musste versucht werden, sie als Kolonisten auf dem Lande anzusiedeln. Diese Ansetzung musste nun vom Generaldirektorium durchgeführt werden, nachdem das 5. Departement mit der Herbeischaffung der Kolonisten seine Aufgabe erfüllt hatte. Als Ansetzungsgebiete kamen Pommern und die Neumark in Betracht. Und am 10. August 1747 erging eine Kabinettsorder über die Methode und die Finanzierung der zu gründenden Kolonien.

Neben den Kolonien z.B. in Pommern im Amte Friedrichswalde, wie Groß- und Klein-Christinenberg, Groß- und Klein-Sophienthal sowie Unter-, Mittel- und Obercarlsbach an der Ihna wurde im Amte Karzig die größte Kolonie für die Pfälzer in der Nähe des gleichzeitig entstehenden Mietzelkanals auf dem fahlen Werder angelegt. Der für die Gründung der Kolonie zuständige Präsident der Neumärkischen Kammer von Loeben sah zunächst die Unterbringung von 52 Pfälzerfamilien vor, die auf Kähnen nach Küstrin gebracht werden sollten. Das Siedlungsgebiet bestand aus unkultivierten, sumpfigen Wäldern und Büschen und musste gerodet werden. Für diese Arbeiten - und nicht für Verpflegung der Kolonisten - wurden 1000 Taler[1] aus dem Pfälzeretablissementfond zur Verfügung gestellt. Am 26. August 1747 konnte der Kammerpräsident das Eintreffen der Pfälzerfamilien in Küstrin bestätigen. Die Kolonisten wurden bald in der Nähe ihres neuen Siedlungsgebietes vorläufig bei Bürgern in Soldin untergebracht und einquartiert. Diese 52 Familien waren alle mit den ersten beiden Transporten in die neue Heimat gekommen.

Dem zuerst von der Kammer vorgelegten Ansetzungsplan für 52 Familien stimmte das Generaldirektorium nicht zu. Die Kolonisten waren auch keineswegs mit den kleinen Wirtschaften, die sie erhalten sollten, einverstanden. Sie beklagten sich, dass sie nur 20 magdeburgische Morgen zu jedem Hofe erhalten sollten. Es wären ihnen aber zwei Hufe = 60 Morgen[2] Land versprochen worden. Um diesen Ansprüchen halbwegs zu genügen, entschloss sich die Kammer, ein an den fahlen Werder angrenzendes Gebiet, den sogenannten Dicken Bruch, als Siedlungsfläche hinzuzunehmen und 59 Familien anzusetzen. Inzwischen hatte auch am 8. September von Loeben berichtet, dass zu den 52 Familien noch zwei weitere hinzugekommen seien und sie seien alle in Soldin untergebracht worden. Von Loeben machte nun zwei Vorschläge für die Verteilung des Landes. Der erste sah die Ansetzung von 89 Kolonisten vor, während der zweite 59 Wirte vorsah. Für den zweiten entschied sich Friedrich und befahl am 6. Oktober, die Siedlung nun baldmöglichst zustande zu bringen.

Die neue Berechnung für die Landverteilung sah folgendermaßen aus:

1)  Auf dem Fahlenwerder 				
					
    dem Prediger als Dienstacker frei                60 Morgen
    dem Schulzen aus besonderen Dienstacker          10 Morgen
    dem Oberamtmann Horn als Entschädigung            1 Morgen
        für den durch seine Wiese gezogenen Kanal		
    dem Krüger                                       18 Morgen   129 Ruten
    den 59 Wirten jedem eine Hufe                  1770 Morgen	
					
2)  In dem Dicken Bruch 				

    dem Prediger frei zu überlassen                  30 Morgen 		
    dem Schulzen frei                                 5 Morgen 		
    dem Krüger                                       19 Morgen   90 Ruten
    den 59 Wirten jedem 12 ½ Morgen                 737 Morgen   90 Ruten

                                         zusammen  2651 Morgen  129 Ruten
					
Als Kosten wurden veranschlagt: 				
				
1. Für die Einrichtung von 59 Bauernöfen          12698 Taler   2 Sgr.  4 Pf.
2. Für Predigerhaus und Wirtschaft                  692 Taler  20 Sgr.
3. Für Kirche mit Glocke und Uhr                   1510 Taler  15 Sgr.  2 Pf.
4. Für Krug mit Stall                               413 Taler   2 Sgr.  3 Pf.
5. für das Roden von 2651 Morgen Wald je 5 Taler  13255 Taler 		
6. Für Entwässerungsgräben                         1500 Taler 		
                                        zusammen  30069 Taler  15 Sgr.  9 Pf.

Das Einkommen aus der Kolonie wurde nach Ablauf von vier Freijahren mit 1870 Talern, 23 Sgr. und 6 Pf.[1] veranschlagt, wobei der Erbzins für jeden Morgen Acker mit 16 Sgr., für jeden Morgen Wiesen mit 12 Sgr. angesetzt war. Dieser Anschlag fand die Genehmigung des Königs. Durch die Zwänge der Verhältnisse mussten diese Ansätze doch in den späteren Jahren abgeändert werden.

Als sich dann bei der endgültigen Vermessung herausstellte, dass mehr Acker vorhanden war, als zuerst angenommen, wurde die Anzahl der anzusetzenden Familien auf 65 erhöht. Wenn auch der genaue Anlageplan noch nicht feststand, so konnte doch mit den Rodungen begonnen werden. Das unter Kultur zu nehmende Land war mit starken Buchen bewachsen, für dessen Holz in dieser Menge keine Verwendung vorlag. Die Rodung war schwierig und zeitraubend. Das überflüssige Holz wurde um kostenaufwendige Transporte mit Fuhrwerken zu vermeiden, auf dem nun schon vorhandenen Mietzelkanal abgeflößt. Ein parallel zur Dorfstraße in der oberen Linie anzulegender Graben, der zum Mietzelkanal führen sollte, konnte dazu gute Verwendung finden.

Am 11. Januar 1748 vereinbarte ein Beauftragter der Kammer im Amtshaus zu Karzig die Ansetzungsbedingungen für die Pfälzer und nahm sie für den neuen Landesherrn in Eidespflicht. Drei Pfälzer - zwei verheiratete und ein lediger - waren bereits davon gegangen. Bei der Verteilung der Lose wurden für sie jedoch zwei Lose freigelassen, um sie zu berücksichtigen, wenn sie sich besännen, zurückzukehren und Abbitte leisteten. Schon jetzt bestellte die Behörde zum Schulzen Adolf Mannweiler, zu Gerichtleuten Adam Bergeler, Joh. Weidehoff, Joh. Loth und Johl Pfeil sen. Die Kolonisten erklärten sich mit vier Freijahren und mit dem im Anschlage vorgesehenen Erbzinssätzen einverstanden. Von Naturaldiensten und Fuhrenleistungen sollten sie für ewige Zeiten befreit sein, eine Vergünstigung, die ihnen der Verhandlungsleiter nachdrücklichst zum Bewusstsein brachte mit der Ermahnung, hierfür ganz besonders dankbar zu sein und sich zu befleißigen, reger als bisher sich an den Rodungsarbeiten gegen einen Tagelohn von 4 Sgr. zu beteiligen. Denn die Obrigkeit war mit der geleisteten Arbeit nicht zufrieden und wünschte, dass die Arbeiten zügiger vorangingen. Daher wurde der bisher bei Arbeiten am Kanal beschäftigte Christian Hübner beauftragt, die Rodungsarbeiten zu beaufsichtigen und zu leiten. Nach seinen Anweisungen hätten sich alle auf das accurateste zu richten.

Die Weiträumigkeit des Siedlungsgebietes machte es unmöglich, hier wie bei den sonstigen Pfälzerkolonien eine geschlossene Dorfanlage zu schaffen. Weite Wege würden die Bewirtschaftung erschweren. Deshalb wurde die Kolonie nach holländischer Art als auseinandergezogenes Streudorf angelegt. Einem jedem sollte sein Acker und Wiesenwuchs gleich hinter seinem Hause angewiesen werden. Diese Anordnung bestimmt die Anlage des Ortes mit den weit auseinander gezogenen Höfen an der etwa 6 km langen Dorfstraße.

Im Sommer 1748 bezogen die Kolonisten die ihnen durch Los zugefallenen Wirtschaften und nahmen bald die Herbstbestellung auf, obgleich noch rund 1000 Morgen gerodetes Land mit etwa 2500 Klafter Holz besetzt waren. Entgegen dem Anschlag wurde von der sofortigen Schaffung einer Predigerstelle abgesehen. Friedrich hatte am 13. August 1748 entgegen seiner früheren Absicht angeordnet, dass zunächst keine Prediger bestellt werden sollen. Die reformierten Familien sollten von dem reformierten Prediger in Soldin betraut und der Gottesdienst für die Lutheraner von dem brüggischen Prediger wahrgenommen werden. Damit ergab sich die Möglichkeit, durch Verwendung des ausgewiesenen Pfarrackers zwei weitere Kolonistenstellen als sogenannte Kirchenkolonistenhöfe einzurichten, so dass die Gesamtzahl der Wirte auf 67 stieg. 48 von diesen lagen in einer Gruppe vereinigt in der oberen Linie, die übrigen 19, etwas besser ausgestattet, in der unteren Linie. Die westlich von beiden gelegenen 24 Höfe in der mittleren Linie entstanden erst später.Auch die Bezeichnung „Mittlere Linie“ gab es zum Anfang nicht. Sie entstand später.

Solange die Familien in Soldin untergebracht waren, musste für die Frauen und Kinder ein „Deputat“ entrichtet werden. Und auch die Wirtsleute in Soldin erhielten Miete für die Unterbringung der neuen Siedler. Für die Zeit vom 1. September 1747 bis zum 1. September 1748 wurden 4127 Taler und 3 Sgr. für das Deputat, 94 Taler und 10 Sgr. an die Wirte in Soldin und 2040 Taler für das Brotgetreide gezahlt. Da diese Kosten seit dem 1. September 1747 gezahlt worden sind, wird dies der Zeitpunkt sein, an dem die Siedler in ihr neues Siedlungsgebiet angekommen waren.

Die veranschlagten Gründungskosten hatten sich infolge der mehrmaligen Änderung des Planes wesentlich erhöht. Zu dem der ersten Betrage kam der Betrag von 6 261 Taler 13 Sgr. hinzu, der für den Lebensunterhalt und Hausmiete vom 1. September 1747 bis dahin des nächsten Jahres gezahlt werden musste. Noch immer fehlten aber Backöfen und Brunnen, auch war die lebende Hofwehr zu vervollständigen und des weiteren ein Zuschuss zum Bau von Kirche und Schule erforderlich. Alle diese Kosten eingerechnet ergaben einen Gesamtbetrag von 39 893 Talern für die Gründung der Kolonie.

Die erste Kolonistenliste wurde am 17. Januar 1750 der Kriegs- und Domänenkammer eingereicht. Diese Liste ist das erste vollständige Namensverzeichnis der in Fahlenwerder angesetzten Familien. Sofern die Kolonisten mit den 6 Transporten gekommen waren, können aus diesen Listen die Herkunftsorte, das Alter der Wirte, die Anzahl der Kinder und ihr Alter, die Berufe und die Vermögensverhältnisse entnommen werden. Diese Angaben entsprechen aber den Verhältnissen von 1747 und nicht denen von 1750. In der folgenden Liste werden die 67 Wirte aufgeführt mit ihrem Alter, ihrem Familienstand und mit den Kindern. Hinter der Anzahl der Kinder ist ihr Alter angegeben. Das Alter der Söhne steht in eckigen [ ] Klammern und das der Töchter in runden ( ) Klammern. In der Zeit zwischen 1747 und 1750 haben sich infolge von Trauungen, Geburten und Sterbefälle die Familienverhältnisse geändert. Sind Änderungen eingetreten, so wird in der dritten Zeile die Zahl der Kinder nach dem Stand des Jahres 1750 auch angegeben. Die römische Ziffer gibt die Nummer des Transportes und dahinter die arabische Ziffer die laufende Nummer in der Transportliste an. In der Liste des 2. Transportes werden am Ende 8 Familien aufgeführt, die aus Rüdigheim besonders angekommen sind. Sie sind mit „Erg.“ gekennenzeichnet. 9 unverheiratete Personen werden am Ende der 4. Transportliste aufgelistet, von denen jedoch 8 zum ersten Transport gehörten. Dazu gehört die Nr.43.

Die Namen werden in den verschiedenen Listen unterschiedlich geschrieben. Denn die Schreiber haben nach mündlichen Angaben die Namen aufgeschrieben und durch die pfälzische Mundart wird sich mancher Fehler eingeschlichen haben. In der folgenden Liste sind die Schreibweisen den Transportlisten von 1747 entnommen, die sehr deutlich geschrieben sind. Die Liste von 1750 führt alle 67 Wirte in der Reihenfolge der Nummern ihrer Höfe auf:

    Name                   Alter                 Transport-Nr.  Beruf         Vermögen
                                                                              in Gulden
    Anzahl Kinder          Herkunft                                           bar   zu erw.
    Alter [m] (w)
				
1.  Schulze
    Adolph Mannweiler      44 verh.              I, 31          Ackersmann    50    -
    4[20,14,8,3] 1(1)      Breitenheim,P-Z

2.  Johann Lotz            41 verh.              II, Erg.2      Ackersmann    100   100
    1[2] 1(3)              Rüdigheim (Hanau)
    2    1

3.  Joh. Pfeil sen.        40 verh.              I, 30          Ackersmann    20    -
    3[19,12,8] 1(15)       Meisenheim am Glan 				
    3          3

4.  Adam Bergeler          39 verh.              II, 32         Ackersmann    100   -
    5[15,11] 2(20,8)       Rothselberg, Kurpf.	
    2        1

5.  Johann Weidehoff       34 verh.              I, 12          Ackersmann    30    -
    2[14,4] 3(22,18,4)     Neukirchen, Kurpf.
    2       2

6.  Philipp Heck           42 verh.              II, Erg.1      Leineweber    150   -
    1[19] 2(20,10)         Rüdigheim (Hanau)
    1     1

7.  Michael Hensel         51 Witwer             II, Erg.3      Ackersmann    150   -
    2[19,13] 2(21,10)      Rüdigheim (Hanau)
    1        1

8.  Johannes Kollmann      41 verh.              II, Erg.4      Ackersmann    100   -
    1[13] 3(7,5,1½)        Rüdigheim (Hanau)

9.  Johannes Ripp          43 verh.              II, Erg.5      Ackersmann    50    -
    - 1(12)                Rüdigheim (Hanau)

10. Conrad Schäffer        42 verh.              II, Erg.6      Ackersmann    100   -
    2[18,3] 2(11,5)        Rüdigheim (Hanau)

11. Michael Winckel        38 verh.              IV, 3          Schuster      100   -
    2[10,4] 2(7,1)         Amt Alten-Simmern
    3       2

12. Valentin Rauch         54 verh.              I, 1           Ackersmann    200   -
    4[18,16,5,2] 1(20)     Odernheim/Glan
    3            -

13. Peter Wickert          30 verh.              I, 2           Rademacher    90    -
    2[4,2] 2(7,1)          Odernheim/Glan
    2      1

14. Reinhard Rauch         35 verh.              I, 3           Ackersmann    100   -
    2[7,4] 1(6)            Odernheim/Glan

15. Georg Wendel           30 verh.              I, 4           Ackersmann    50    -
    m.Schwiegermutter      Odernheim/Glan
    1      -

16. Peter Wagner           31 verh.              II, 44         Müller        30    -
    -      -               Röllbach, rittschaftl.
    4      3

17. Jacob Decker           52 verh.              I, 6           Ackersmann    80    -
    2[13,7] 3(24,21,16)    Odernheim 				
    2       1

18. Philipp Heinrich Rauch 46 verh.              I, 7           Ackersmann    20    -
    1[18]                  Odernheim

19. Peter Rauch            26 verh.              I, 8           Ackermann     33    -
    1[1½]                  Odernheim
    2       - 					

20. Christian Hemd         20 verh.              I, 9           Ackersmann    20    -
    Vater: Joh.Nicol.Hemd ist auf der Reise verstorben 				
    Die Witwe hat zwei Söhne 					
    2[20,9]                Odernheim
    1

21. Joh. Pfeil jun.        21 verh., als Kind Nr.3              Ackersmann    -     -
    1                      Meisenheim

22. Johann Jacob Böttcher  22 verh.              I, 10          Ackersmann   60     -
    1       -              Sobernheim

23. Philipp Fröhlich       36 verh.              I, 11          Leineweber   50     -
    2[8,3] 3(14,6,½)       Neukirchen
    2      4

24. Heinrich Edenborn 	   36 verh. 	         I, 15          Ackersmann   30     100
    2[13,8] 3(16,14,8Tg.)  Duchroth, P-Z

25. Peter Schmitt          23 verh.              I, 18          Ackersmann   100    50
    -       -              Laubersheim
    1       -

26. Heinrich Bettenheim    44 verh.              I, 19          Ackersmann   50      -
    1[18]                  Meisenheim

27. Mark Carbe (Korbi)     32 verh.              I, 20          Schuster     50      -
    1[6] 2(4,1½)           Meisenheim
    2    1

28. Jacob (Heinrich) Lenz  38 verh.                             Schuster     50      -
    2[11,3] 5(15,13,9,7,5) Herrschaft Warschberg? I, 43
    1       1

29. Herrmann Fellinger     50 verh.              I, 23          Ackersmann   200     -
    1[14] 2(10,5)          Lindscheid

30. Joh.Nicol.Fellinger    20 verh.              I, 24          Ackersmann   400     -
    -     -                Sohn der vorigen
    1     -

31. Leonhard Horn          27 verh.              I, 27          Schuster     60      -
    1[7]  -                Pferdsfeld, P-Z
    2     -

32. Caspar Zimmer          37 verh.              I, 28          Schuster     60      -
    2[8,7] 2(10,1½)        Hefersweiler

33. Philipp Eckstein       33 verh.              I, 33          Tagelöhner   30      -
    1[3]                   Kusel

34. Wilhelm Bartelmee      26 verh.              I, 36          Ackersmann   50      -
    1(11 Tage)             Desloch

35. George Meiß            38                    I, 37          Tagelöhner   60      -
    - 1(9)                 Desloch

36. Anton Gräff            57 Witwer             I, 38          Ackersmann   100     -
    3[17,14,8]             Hüffelsheim
    2          1

37. Jürg Adam Feickert     28 verh.              I, 39          Ackersmann   100     -
    -          -           Jeckenbach
    1          -

38. Simon Schmidt          35 verh.              II, 12         Maurer       -       100
    1[5] 2(9,7)            Sötern
    2    2

39. Conrad Pfeil           42 verh.              II, 13         Müller       30      -
    -    -                 Büdingen, isenburgisch 				
    -    -

40. Peter Karg             40 verh.              II, 28         Ackersmann   100     -
    1[2] 4(13,10,7,5)      Olsbrücken, Kurpf.
    -    4

41. Joh. Schreiber sen.    48 verh.              II, 34         Schumacher   70      -
    2[18,15] 2(8,5)        Katzweiler

42. Philipp Schmid         40 verh.              II, 46         Leineweber   70      -
    2[12,8] 1(10)          Mittelbuchen (Hanau)
    2       2

43. Joh. Nicol. Jacobi     20 ledig              IV, Erg.8      Ackersmann   -       -
    7       -              Kellenbach, badisch

44. Joh. Georg Grabe       47 verh.              III, 15        Schmied      160     -
    1[14] 2(20,11)         Veldenz, Kurpf.

45. Joh. Melchior Backes   52 verh.              III, 16        Ackersmann   100     -
    3[15,7,5] 2(20,10)     Veldenz

46. Johannes Raab          44 verh.              III, 23        Müller       150     -
    -         -            Kaiserslautern
    2         -

47. Georg Neu              44 verh.              II, 29         Ackersmann   30      -
    1[9]                   Dessenheim, P-Z

48. Christian Mannweiler   Sohn von Nr.1         I, 31          Ackersmann   -       -
    1                      Breitenheim

49. Samuel Haselberger     -
    1        3

50. Conrad Harpach         -
    1        -             wahrsch.Bösenbach

51. Paul (Adam) Schuff     38 verh.             II, 27          Ackersmann   60      -
    3[11,7,7Wo] 2(13,4)    Olsbrücken, Kurpf.

52. Peter May              40 verh.             II, 30          Ackersmann   150     -
    3[16,11,9]             Crambach

53. Peter Schäffer         32 verh.             II, 31          Ackersmann   30
    -   2(3,2)             Jeckenbach
    -   1

54. Jacob Haan             35 verh.             II, 35          Ackersmann   200     -
    3[18,13,9] 2(8,5)      Kaulbach
    2          2

55. Nicol Weber            42 verh.             II, 24          Ackersmann   -       -
    3[6] 5(15,13,11,9,1)   Hühnerscharr

56. Adam Scheer            26 verh.             II, 42          Ackersmann   50      -
    1[3] -                 Hefersweiler

57. Michael Herlemann      43 verh.                             Ackersmann   50      600
    4[18,15,9,¾] 2(13,10)  Obersulzbach         III, 14

58. Nickel Hensel          25                                   Ackersmann   ?       ?
                 2         Rüdigheim

59. Peter Decker           Sohn von Nr.17

60. Heinrich Böß           29 verh.             II, 17          Tagelöhner   60      -
    2[8,4] 1(11)           Mehlbach bei Katzweiler
    1      2

61. Phil. Hermann
                           Raibach, Hessen-Darmstadt

62. Joh. Fr. Krumholtz     Witwer
    1      4

63. Wilhelm Harpach 					
    1                      wahrsch.a.Bösenbach

64. Peter Langholtz sen.   Vater und Sohn wahrscheinlich bereits
    -       2              1741 aus dem Oberamt Guttenberg eingewandert

65. Peter Langholtz jun. 				
    1       -

66. Peter Schmidt          27
    1       -              Waldböckelheim

67. Joh. Schreiber         Sohn von Nr.41
    -       1

Auch hier waren die Anfangsjahre für die Kolonisten wirtschaftlich recht schwer. Das Mitgebrachte war für die Einrichtung des Hausstandes verausgabt, die Landwirtschaft, noch unfertig, brachte auf rohem Boden geringste Ernte. Viehsterben und Misswuchs verschlimmerten das Übel. So liefen die Freijahre ab, ohne dass es den Siedlern gelungen war, sich eine ausreichende Existenzgrundlage zu schaffen. Unter diesen Umständen sah sich das Generaldirektorium genötigt, dem Antrage der Kammer zuzustimmen, den Kolonisten zwei weitere Freijahre zu gewähren. Dem Könige suchte die Behörde diese Entscheidung dadurch zugängig zu machen, dass sie angab, die Kolonie hätte bis dahin bereits 300 Taler und 14 Sgr.[1] an Getränke und Mahlabgaben eingebracht. Aber der König zeigte sich doch unwillig darüber, dass die Kammer keine besseren Dispositionen getroffen hatte.

Im Frühjahr 1750 konnte die Kirche eingeweiht werden. Anfangs wurden die reformierten Kinder von dem Küster Pierre Courtois, die lutherischen von dem Pastor Plato aus Hohenwalde unterrichtet, während die wenigen katholischen Familien von dem Pfarrer in Landsberg betreut wurden.

Aus dem Kirchenbuch der evangelischen Gemeinde konnte man entnehmen, dass im Siebenjährigen Krieg von 1756-1763 alle Einwohner von Fahlenwerder während der Besetzung durch die Russen geflüchtet waren. Aber über den Zeitraum ist offenbar nichts gesagt worden und heute können wir wegen des Verlustes der Kirchenbücher im 2. Weltkrieg darüber nichts mehr erfahren.

Wie zu befürchten war, besserten sich die Verhältnisse auch nicht während der beiden weiteren Freijahre, so dass die Erbpacht auch von Trinitatis 1758 ab, besonders wiederum wegen Misswuchs, nicht gezahlt werden konnte. Die Kolonisten standen gänzlich vor dem Nichts. Arm, ohne Aussicht mit dem Geernteten sich und das Vieh durch den Winter zu bringen, ins Land gefallene Feinde in der Nähe, lebten sie fast ausschließlich von Kartoffeln. Der Versuch des Amtspächters Lüder, die Zahlungen durch den Landreuter Loth einzutreiben, blieb erfolglos. Lüder berichtete der Kammer, dass es bei der Armut der Leute unmöglich sei, die Außenstände heranzubringen. Es sei zu befürchten, dass sie, gequält, die Hofwehr angriffen oder gar davon gingen. Noch einmal erhielten die Fahlenwerder ein weiteres Freijahr, auch setzte die Behörde den Pachtsatz je Morgen gleichmäßig für Acker und Wiesen auf 12 Sgr. herab. Unbedingt aber, so erklärte das Generaldirektorium bei diesem neuen Zugeständnis, müssten die Leistungen ab Trinitatis 1757 erfolgen. Aber wiederum waren die Kolonisten nach Ablauf auch dieses Jahres außerstande, den vollen Betrag zu zahlen. Sie boten, im September 1757 mit militärischer Exekution bedroht, je Morgen 8 Sgr. an. Die Amtspächterin Lüderin – der Mann scheint inzwischen verstorben zu sein - nahm diesen Betrag als Abschlagszahlung an und forderte den Rest innerhalb 8 Tagen. In ihrem Bericht an die Kammer erklärte die einsichtige Frau, nach ihrer Ansicht wäre von den Schuldnern, solllten sie nicht sämtlilch ihre Höfe verlassen, ein höherer Betrag nicht einzutreiben. Die Not der Kriegszeit mag die Behörde hart gemacht haben. Keine persönliche Vorstellung der Gemeindedeligierten fruchtete. Das Generaldirektorium ordnete am 15. September 1757 an, Schulzen und Gerichtsleute nach Küstrin ins Stockhaus zu bringen, ja, es drohte, erforderlichenfalls sämtlich Fahlenwerder einsperren zu lassen. Die Kammer ließ darauf hin, wie sie sagt, der Unparteilichkeit wegen, die beiden Gerichtsleute Bergeler und Hempf, an sich ordentliche und fleißige Leute, an Stelle des erkrankten Schulzen Jac. Hahn inhaftieren, beschwerte sie aber ausdrücklich nicht mit Festungsarbeiten. Als dann aber drei Abgesandte der Gemeinde, Adam Schufft, Martin Strunk und Joh. Schreiber, bei der Kammer gegen diese Maßnahmen Einspruch erhoben, nahm sie die Behörde an Stelle der Gerichtsleute in Haft. Weitgehend setzte sich die Lüderin für ihre Untergebenen ein, und die Behörde musste sich schließlich mit der Zahlung der Pacht in der angebotenen Höhe zufrieden geben. Elf Wirte blieben auch mit diesem Satz weiterhin in Rückstand. Und in den folgenden Jahren scheinen auch die übrigen Wirte nichts gezahlt zu haben, denn bis Trin. 1760 wuchsen die gesamten Pachtausstände auf 7570 Taler 3 Sgr. an. Erst nach dem Kriege bahnte sich eine Besserung der Verhältnisse und damit eine ruhigere wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie an. - Schwierigkeiten machte noch ein Jahrzehnt hindurch die Klarstellung der Hütungsgerechtsame, besonders im Streit mit den Gemeinden Staffelde und Hohenwalde. Als dann aber zu Anfang des siebenten Jahrzehnts auch diese Angelegenheit geregelt war, baten die Fahlenwerder wiederholt um Ausfertigung der Erbzinsverschreibung und zwar möglichst nach dem Muster der Müggelheimer. Mit Order vom 9. Oktober 1772 wies der König die Kriegs- und Domänenkammer an, die Erbverschreibung auszufertigen. Am 24. Mai 1774 wird endllich die Verschreibung ausgestellt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Erb-Zinß-Verschreibung für die Fahlenwerdersche Colonisten über 1569 Morgen 64 ? R Land
und 1530 Morgen 116 ? R wiesenwuchs.

Nachdem die jetzige Besitzer der in Anno 1747 zu Fahlenwerder unter dem Amte Cartzig ange=
legte 67 Colonisten-Etablissements, als

1. Peter Printz, 2. Gottlieb Haase, 3. Hans Gürgen Witte, 4. Valentin Wickert, 5. Johann
Beil, 6. Christian Greff, 7. Philipp Hoffmann, 8. Peter Schmidt, 9. Heinrich Schmidt, 10.
Richard Rauch, 11. Martin Wilcke, 12. Caspar Hoffmann, 13. Caspar Fickeisen, 14. Gottfried
Engel, 15. Johann Nelius, 16. Nicolaus Andler, 17. Johann Adam Geddel, 18. Jacob Bergeler,
19. Gottfried Wichmann, 20. Jacob Bötticher, 21. George Gaenge, 22. Peter Halm, 23. Valen=
tin Geddel, 24. Casdpar Hensel, 25. Adam Schär, 26. Andreas Hase, 27. Johann Wancke, 28.
Peter Hahn, 29. Johann Ripp, 30. Adam Feickert, 31. Samuel Asselberg, 32. Johann Collmann,
33. Peter Winchel, 34. Peter Winckert, 35. Martin Heindel, 36. Michel Sahr, 37. Wilhelm
Helterhoff, 38. Nicolaus  Freyler, 39. Johann Benninghaus, 40. Johann Wolffgram, 41. Peter
Weber, 42. Heinrich Böse, 43. Martin Mielitz, 44. Johann Nicolaus Jacobi, 45. Leonhard Ber=
ger, 46. August Weidenhoff, 47. Mathias Jacobi, 48. Mathias Germann, 49. Christian Hempf,
50. Christian Graby, 51. Michael Greff, 52. Christoph Mannroler, 53. Nicolaus Hensel, 54.
Johann Zimmer, 55. Jacob Herrlemann, 56. Nicolaus Schäffer, 57. Michel Hensel, 58. Heinrich
Bettenheimer, 59. Johann Raabe, 60. Ludwig Senckel, 61. Peter Schmidt, 62. Johann Nicolaus
Pergeler, 63. Conrad Schäffer, 64. Marcus Norby, 65. Philipp Rauch, 66. Martin  Strunck,
67. Nicolaus Hertemann.

Bey der Köngl. Neumärck. Krieges und Domainen Cammer gebührend Ansuchung gethan, dass ihnen
über das einem Jeden zugetheilte Etablissement zu Fahlenwerder eine General Erb-Verschrei=
bung ausgefertigt werden möchte:

So ist bis auf Allerhöchste Approbation nach vorgängigerVernehmung gedachter Colonisten,
und nach Maßgabe der, ihnen bey ihrer ersten Aufnahme und Vereydigung vermöge Protocolli
vom 8 ten Jan. 1748 geschehene Zusage, dass Ihnen mit derer in der Chur Marc bey Cöpenick
angesetzten Colonisten gleiche Privilegia ertheilet werden sollten, was Endes mann den
auch der Pfaltz-Zweybrückischen ColonieMüggelheim bey Cöpenick Verschreibung adhibiret hat,
nachstehende Erb Zins Verschreibung entworfen und vollzogen worden.

1.
Werden denen anfangs benannten 67 Colonisten zu Fahlenwerder die ihnen von Anfang zu ihren
Etablissement daselbst zugetheilte

Ein Tausend Fünf Hundert Neun und Sechzig Morgen 64? Ruthen an Landung, Ein Tausend Fünf
Hundert und Dreißig Morgen 116 ? Ruthen an Wiesenwachs, beides nach Rheinländischen Maaße,
den Morgen zu 180 ? Ruthen gerechnet, und einen jeden von ihnen Besonders dasjenige, was
Er nach dem Specical-Vermeßung zu seinem Loose und Etablissement erhalten, nebst denen
darauf für einen jeden erbauten gebäuden an Hauß, Scheune und Stall, Erb und Eigenthümlich,
dergestalt und also hierdurch verschrieben, dass sie solche nach ihren besten Wißen und
Verstand gebrauchen, auch nöthigenfalls, jedoch nicht anders, als mit Genehmigung des Amts
Cartzig wieder verkauffen können und mögen.

2.
Solten selbige außerdem auf ihren Loosen gesetzten und in nachfolgenden § 6 näher be=
nandten Zinßen allen und jeden weitere Abgaben und Praestationen, an Contribution, Ver=
pflegungs- Geldern, Getreyde-Pächten, Diensten, Amts und Krieges-Fuhren, oder wie solche
sonsten Nahmen haben mögen völlig befreyet seyn. So wie ihnen denn auch:

3.
Zu denen erforderlichen Raparaturen und Bauten, der zum Behuf ihrer Wirtschaft nötigen
Gebäuden, das Bau-Holtz aus Sr. Königl. Majestaet Forsten, gegen Eindrittheilige Bezahlung,
nach vorgängiger Untersuchung, über die Nothwendigkeit dergleichen Bauten und Reparaturen
verabfolget werden soll, ingleichen:

4.
Soll gedachten Colonisten  freystehen Lager- Raff- und Leese- Holtz zu ihrer nötigen Feue=
rung aus Königl. Forsten zu holen, wofür einjeder derselbe, jährlich 12 Gr. Holtz-Geld und
1 Gr. 6 Pf. Stamm Geld an das dortige Amt entrichten muss.

5.
Wird ihnen zum Ankauf des zum Betrieb ihrer Wirthschafft nöthigen Viehes gleich anderen
Sr. Königl. Majestaet Unterthanen die Zoll Freyheit zugestanden, dagegen sie aber für das
junge Vieh, welches sie außer ihrer Wirtschafft zum etwaigen Handel an kaufen, den gewöhn=
lichen Zoll, nach denen jedes mähligen Zoll-Rollen zu bezahlen schuldig sind.

6.
Mehrerwehnte Colonisten sind aber hiernächst verbunden und geloben, für die einem jedem
nach der Special Vermessung zu seinen Loose und Etablissement zugetheiilte Landung und
Wiesenwachs, und zwar für jeden Morgen Land jährlich Zwölff Groschen, und für jeden Morgen
Wiesenwachs jährlich Zehn groschen, als einen beständigen, und niemahls zu erhöhenden Zinß
zubezahlen und den gantzen Betrag davon als von

1569 Morgen 64? Ruthen Land a 12 Gr. mit                   784 Rth. 16 Gr.  3 Pf.
und von 1530 Morgen 116? Ruthen Wiesenwachs a 10 Gr. mit   637 Rth. 18 Gr.  5 Pf.
und als in Summa mit                                      1422 Rth. 10 Gr.  8 Pf.

sage Eintausend und Vier Hundert Zwey und Zwantzig Thaler 10 gr. 8 Pf. jährlich in denen
geordneten 4 Cassen quartalen an das Amt Cartzig in jedes mahligen guten Cassen Müntzen
richtig und promt abzuführen; und obwohl eigentlich

7.
Beym Erb-Zinß keine Remission staff finden kan, so sollen dennoch gedachte Colonisten wenn
Sr. Königl. Majestät Allerhöchst selbst, bey großen Unglücks-Fällen, Krieg, allgemeiner
Verheerung, Brand, totalen Misswuchs, Hagel-Schaden und Vieh-Sterben, denen andrer Königl.
Landes Unterthanen, Remission oder Begnadigungen angedeihen zu laßen allergnädigst geruhen
werden, sich derselben mit zu erfreuen haben; dagegen

8.
Sind selbige auch schuldig, ihr getränke an Bier und Brandtwein so sie gebrauchen, bloß
vom Amte Cartzig und von keinen andern Orte zu nehmen, so wie sie auch

9.
Verbunden seyn, ihr Getreide und Brodt, Grütz- und Futter-Korn auf keiner andern, als der
ihnen angewiesenen oder nach erforderten Umständen anzuweisenden Mühle, bey der, auf das
Ausmahlen gesetzten Straaffe abmahlen zu laßen.

10.
Bleiben mehr besagte Colonisten der Jurisdiction des Justiz-Amtes Cartzig unterworfen,
müßen sich auch in Policey und andern Sachen, die Anordnung und Vorschrift des mehrge=
dachten Amts gefallen laßen, dagegen Ihnen jedoch unbenommen ist, sich in Sachen worinnen
Sie graviret zu seyn vermeinen, an die Landes-Collegia, zu deren Ressort solche Sachen
gehören, zu wenden und gleich wie

11.
Ofbenannte Colonisten überall als getreue und gehorsame Unterthanen ihrem Eyde gemäß sich
zu verhalten angeloben, so werden sie sowohl, als ihre Kinder und Nachkommen von aller ge=
waltsamen Werbung befreyet, und soll ihnen sowohl überhaupt aller Schutz und Hülfe wieder=
fahren, als auch Sie und ein jeder besonders bey dem ihm zugetheilten Etablissement, und
dieser darüber ertheiilten General Verschreibung so lange Sie ihrer Seits derselben ein Ge=
nüge leisten, überall geschützet werden.

Deßen zur Uhr Kund hat die Köngl. Neumärckische Krieges- und Domänen Cammer diese Erb-Zinß-
Verschreibung, unter Ihrer Unterschrift und bey gedruckten Insiegel nicht nur induplo aus=
fertigen, sondern auch von sämtlichen mehrgedachten Colonisten eigenhändig unterschreiben
laßen. So geschehen

Cüstrin, den 24ten May 1774

Friedrich genehmigte am 9. Juli 1774 diese Fassung, die in Fahlenwerder am 5. August 1774 von den Colonisten unterschrieben wurde.

27 Jahre waren seit der Gründung der Kolonie vergangen, ehe die Erbverschreibungen ausgestellt worden waren. In dieser Zeit haben viele Veränderungen stattgefunden. Der Schulze Adolph Mannweiler gab 1764 seinen Hof an den Schmied Helterhoff ab mit der Begündung, dass er seine große Familie in Fahlenwerder nicht ernähren könne. Aus denselbem Grund verkauft Johann Schreiber, ein Sohn des Joh. Schreiber sen. seinen Hof 1770 an einen Polen und erwirbt in Brüsewitz einen Hof. Diesen verkauft er 1772 und zieht in die neu errichtete Kolonie Neu-Falkenberg am Madü-See. Hier hat Friedrich seinen lang ersehnten Wunsch wahrgemacht und durch Ablassung der Madü-See 12 neue Ortschaften gegründet. Auch der Bruder des Johann Schreiber siedelt sich in Neu-Falkenberg an und in den weiteren Jahren sind von den 10 Kolonisten-Höfen in diesem Dorf 5 Höfe im Besitz von Schreiber-Familien und die Hälfte der 70 Dorfbewohner trägt diesen Namen. Die Familie breitet sich im Pyritzer und Stettiner Raum aus und wird als Beispiel angeführt, dass es den Pfälzer-Kolonisten trotz aller Mühsal der ersten Jahre recht gut ergangen sei. In den Kolonien am Madü-See findet man Namen, die auf die Abstammung von Pfäzern hinweisen. Die angeworbenen Kolonisten für das Madü-Etablissement sind für sich und ihre Kinder wie die Pfälzer von Militärdiensten befreit.

Aber wenden wir uns wieder Fahlenwerder zu. Der siebenjährige Krieg von 1756-1763 hat für unsere Kolonie Nöte gebracht und in dieser Zeit auch für personelle Veränderungen beigetragen. Die Pfälzer mit allen ihren Nachkommen waren vom Militärdienst infolge ihrer Privilegien befreit, was für die Bewirtschaftung der Kolonie von großem Nutzen war. Im Gegensatz dazu wurden durch Anwerbungen in anderen Teilen Preußens Ortschaften von ihrer männlichen Bevölkerung entblößt. Jedoch entstand ein Streit am Ende des Jahrhunderts zwischen der Mitlitärbehörde und den Kolonisten von Fahlenwerder, die sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Oktober 1803 wird von den Behörden entschieden, dass nur die 67 Kolonisten, die eine Erbverschreibung am 24. Mai 1774 erhielten und dort aufgeführt wurden, und ihre Nachkommen vom Militärdienst befreit sind. Bei Hensel findet sich eine Liste aus den Jahren 1800-1802, in der Wirte und Hausleute in kantonfreie (nicht militärpflichtige) und kantonpflichtige aufgeführt sind. Diese Liste zeigt, dass sich die Pfälzer trotz der vielen Nöte im allgemeinen in den Wirtschaften gehalten hatten und sie an ihre Nachkommen vererbten. Obwohl die Liste sehr umfangreich ist, wird sie hier wiedergegeben.

Dieser kurze Abriss der Gründungsgeschichte unserer Pfälzerkolonie Fahlenwerder sollte auch sehr ausführlich über die Namen der Kolonisten und ihre Herkunft berichten. Leider kann der an der Familienforschung Interessierte nicht mehr die Kirchenbücher heranziehen, die unwiederbringlich verloren sind. Nachkommen der ersten Kolonisten leben heute in aller Welt und dieser oder jener von ihnen wird mit Interesse diese Zeilen gelesen haben. Für sie und alle anderen seien die Akten und Bücher aufgeführt, auf denen die hier wiedergegebene Schilderung der Gründung der Pfälzerkolonie beruht und entnommen ist.

  • Otto Gebhard: Friderizianische Pfälzerkolonien in Brandenburg und Pommern, Stettin 1939
  • A. Drumm u. A.Zink: Saarpfälzische Kolonisation in Pommern unter Friedrich dem Großen, Stuttgart o.J.
  • Dr.Peter Wehrmann: Friedrich der Große als Kolonisator in Pommern. In VI. Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald, Greifswald 1898
  • Ernst Gaedke: Die Ablassung der Madü unter Friedrich dem Großen 1770-1774, Pyritz 1936
  • Wilhelm Hensel: Die Pfalz-Zweibrückische Kolonie Fahlenwerder im Amte Karzig. Die Neumark, Jg. 12 (1935) S. 21-37
  • derselbe: Einwohnerlisten von Fahlenwerder (Kr.Soldin) aus den Jahren 1800 bis 1802
  • Transportlisten in GStA Berlin, Gen.-Dir Pommern, III. Materien, Zweibrückesche Colonisten-Sachen Nr. 2 8) Erbverschreibung für Fahlenwerder in: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Pr.Br.Rep 3 Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr.562

Anmerkung:

Der Autor ist daran interessiert, familiengeschichtliche Daten über die Familien Schreiber und Bettenheim aus Fahlenwerder aus den Jahren 1747 bis 1775 zu erhalten. Ebenso interessieren Daten der Familien Schreiber aus den Dörfern des Madue-Etablissements aus den Jahren 1770 bis 1840, insbesondere aus Neu-Falckenberg und Pyritz. Zuschriften sind erwünscht und es wird aus einer umfangreichen Sammlung von Schreiber-Familien gern Auskunft erteilt.


Wie waren die Kosten um 1750?

(Quelle: Otto Gebhard: Friderizianische Pfälzerkolonien in Brandenburg und Pommern, Stettin 1939)


Taler Groschen Pfennige
Erbzins (Zahlung jährlich):
Ackerland
(je Morgen 12 Groschen) Ø Fläche eines Hofes in Fahlenwerder = 30 Morgen (von 10 - 4 Morgen), ursprünglich waren 16 Sgr. Erbzins angesetzt
15
Wiese
(je Morgen 10 Groschen) Ø Fläche eines Hofes in Fahlenwerder = 15 Morgen (von 5 - 22 Morgen), ursprünglich waren 12 Sgr. angesetzt
6 6
Holz:
Brennzins (Holzgeld) 12
Stammgeld 1 6
Vieh:
Pferd 18
Ochse 10
Kuh 8
Schwein 2
Schaf 16
Gans 4
Huhn 1
Futtergetreide: (1 Wispel = 24 Scheffel = 1320 Liter; 1 Scheffel = 16 Metzen)
1 Scheffel Roggen (= 55 Liter = ca. 35 kg) 14
1 Scheffel Gerste " " 12
1 Scheffel Hafer " " 9
Brotgetreide:
1 Scheffel Brotkorn 18
Mahlgeld je Scheffel 3
Hofausstattung:
Wagen 9 14
Pflug 8 10
Futterlade mit Messer uns Stahl 2 14
1 Paar Siehlen mit Hals und Koppel 1 8
Großer Kessel 1 8
Sense 20
Axt 16
Mistforke 12
Beil 12
Handsäge 8
Spaten 6
Torfspaten 4
Schlitten 16
Baukosten und Materialien:
Haus und Vieh- und Pferdestall (Beispiel von Kolonistendörfern Felchow u. Ihna; 56 Fuß = 17,6 m lang / 34 Fuß = 10,7 m breit; 1 preuß. Fuß = 31,4 m, 12 Fuß = 1 Rute)
Holz 163 4
Zimmermann 41
Maurer 12 9 4
Maurer-Materialien (1500 Mauersteine, 1 Tonne Kalk) 8 4 8
Decker 3 3
104 Schock Spleiß zu Weißen und Decken a 4 Sgr. 17 8
Tischler für Fenster, Türen, Treppen u. Dielen 7 20
Schlosser 4 16
Glaser für 4 große u. 3 kleine Fenster 3
Töpfer für einen neuen Topf Kachelofen 2 16 4
Nagelschmied 1 16
24 Bohl-Stämme zu fällen u. kloben, auch bebeylen 2
Fußboden für Flur, Stube u. Kammern auszubohlen 1 8
Klicker 13 9
Fuhrlohn für fremde Leute 57 17 3
zusammen: 176 7 7
Scheune: (50 Fuß = 15,7 m lang / 44 Fuß = 13,8 m breit)
Materialien 152
Zimmermann 29 8
Schneidemüller 3 12
Maurer 4 12
Decker 25 11
Fächer mit Holz ausbohlen 5 20
Schmied 22
6 Schock große Brettnägel 1 6
Scheunenflur schlagen 1 16
Fuhrlohn 38 12 6
zusammen: 110 23 6
Brunnen:
Brunnengraben 4
Zimmermeister 2 8
Fuhrlohn 1 14
zusammen: 7 22
Backofen:
Steine, eiserne Anker u.s.w. 10 16
Fuhrlohn 6 21 4
zusammen: 17 13 4
Gesamt: 215 5


Kontakt: Manfred Kettel <email>kettel@online.de</email>



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  1. 1,0 1,1 1,2 1 Taler = 24 Silbergroschen (Sgr.), 1 Silbergroschen = 12 Pfennig. Siehe auch: "Wie waren die Kosten um 1750?"
  2. Seit 1721 wurde noch nach dem oletzkoische Feldmaß (bei königlichen Bauerngütern) gemessen. 1 Hufe = 30 Morgen, 1 Morgen = 300 Ruten (Quadrat-Ruten); in heutigem Maß: 1 Q.-R. = 17,3871 m², 1 Morgen = 52,1612 Ar = ca. 1/2 Hektar, 1 Hufe = 15,6484 ha