Baron

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 29. Mai 2010, 06:27 Uhr von X4855 (Diskussion • Beiträge) (neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

bezeichnet einen Titel

Bedeutung
Baron, Freiherr[1]
Beschreibung
Der Baron, ... ein Ausdruck, welcher einen Freyherren bedeutet, d.i. einen von Adel, welcher in der Würde unmittelbar nach den Grafen folget. Obgleich dieses Wort ein altes, wo nicht Deutsches doch wenigstens Gallisches Wort ist, so zeiget doch die Endsylbe, daß wir es zunächst von den Franzosen angenommen haben, daher es auch wohl den Französischen Plural behält. ...[2]

Quelle(n)
  1. MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.
  2. ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 736-737; Zeno.org online: 29.10.2009.