Ahnenimplex
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Ahnenimplex, auch als Ahnenverlust oder Ahnenschwund bekannt, bezeichnet das Phänomen, dass durch Heirat innerhalb der Familie eine Generation weniger als die theoretisch mögliche Anzahl von Personen umfasst. Die theoretisch mögliche Anzahl von Personen in der n. Ahnengeneration eines Probanden ist 2n.
Cousin / Cousine
Hier ist der einfachste, heute in Deutschland gesetzlich legale[1], Ahnenimplex dargestellt, der sich für einen Probanden ergibt, dessen Eltern Cousin und Cousine sind.
Onkel / Nichte
Auch generationenübergreifender Ahnenimplex ist möglich, hier in der einfachsten (heute in Deutschland ebenfalls gesetzlich legalen) Möglichkeit bei Heirat von Onkel und Nichte dargestellt:
Vergleiche
Literatur
- Ebersbach, Günther, W.: Gedanken über den Ahnenschwund, in: Blätter für fränkische Familienkunde, Bd. 12, 1984, Heft 1, S. 2-11
- Friedrich Theodor Richter: Einleitung zu: Genealogische Tafeln zur Europäischen Staatengeschichte des 19. Jahrhunderts von Dr. Friedrich Maximilian Oertel, 3. Aufl. Leipzig 1877 (F.A.Brockhaus). Digitalisat bei Google Books (nur mit US-Proxy)
- Rudolf Schäfer: Ahnenverluste; in: Familiengeschichtliche Blätter (1925) Leipzig, 23.Jg., H. 7, Sp. 185-198. (erstmals mit zahlreichen Abstammungs-Grafiken der Verwandtenehen und Angabe der angehäuften Ahnen-Nummern nach Stephan Kekule von Stradonitz bei jedem Mehrfachahnen).
- Arndt Richter: Verwandtschafts- und Implexberechnungen; in: Computergenealogie (1987), Heft 7, S.186-190. (PDF 48kB)
- Weert Meyer und Arndt Richter: Richtige Vergleichswerte beim "Ahnenverlust" (Implex); in: Hessische Familienkunde (2002) Bd. 26, Heft 4,Sp. 251-260.
Weblinks
- Umfangreiche Literaturauswahl zum Thema "Ahnenverlust" (Implex)
- Artikel Ahnenverlust. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (in Deutsch).
Fußnoten und Einzelnachweise
- ↑ § 1307 BGB verbietet lediglich Ehen in gerader Linie und zwischen Geschwistern