Müllerei
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Einführung
In historischen Zeiten und noch in Entwicklungsländern, bis hin zum 19. Jahrhundert, wurde Mehl durch Zerreiben der unterschiedlichen Getreidekörner von der Hand mit Mahlsteinen oder durch Zerstampfen in Mörsern gewonnen, obwohl rund 500 Jahre vor der Zeitenwende erste Handmühlen in Griechenland in Erscheinung traten. In diesen Mühlen wurde das Korn mit kegelartigen runden Reibsteinen zerrieben. Ähnliche Verfahren wurden bei der Ölgewinnung aus Oliven angewandt. Schon zu Zeiten der Römer waren diese zunächst mit Menschenkraft betrieben Handmühlen durch immer größere Mahlwerke als "Glockenmühlen" bald mit Eseln oder Pferden betrieben worden, welche sich alsbald immer mehr durchsetzten. Mühlen sind unabhängig von ihrer Antriebsart Maschinen zum Mahlen, Quetschen, Zerreiben, Zerreissen, Sägen etc., Wir kennen sie im landläufigen Sinne als Getreidemahlmühlen, auf welchen die Körner zwischen eng gestellten Mühlsteinen in Mehl umgewandelt werden. Man lässt das Getreide entweder nur einmal die Mühle passiren und erhält so kleiehaltiges Proviantmehl (Flachmüllerei), oder man mahlt zunächst auf Gries, siebt diesen ab und mahlt ihn weiter.
Mühlen zur Karolingerzeit
Es gab, mit Einschränkung, anfänglich bis zum Mittelalter folgenden Status im Mühlenbesitz nebeneinander:
- * Privatmühlen von Bauern, in ganz primitiver Art.
- * Gemeindemühlen eines Dorfes, zur gemeinen Nutzung
- * Privatmühlen von Grundherren, welche zunächst von Bauern genutzt werden konnten, später aber, bei Benutzerzwang, genutzt werden mußten.
Wassermühle und Heimatmuseum in Marl (Westfalen):
Mühlentypen
- * Wassermühle
- * Schiffmühle
- * Windmühle
- * Rossmühle
Einsatzarten
- * Kornmühle
- * Ölmühle
- * Lohmühle
- * Papiermühle
- * Hammerwerk
- * Göpel
Mühlenstein
Wegen der Transportkosten wurden früher die zugehörigen Mühlsteine allgemein aus nah bei der Mühle gelegenen Sandsteinbrüchen gewonnen und dort oder vor Ort von den Handwerkern angefertigt, während im 19. Jahrhundert man Porphyr bevorzugte, verschlackten Basalt (Mühlsteinlava, rheinische Mühlen) und besonders poröses Quarzgestein. Die Mühlsteine erhalten durch die Mühlpillen (eiserne Werkzeuge) scherenartig wirkende Rinnen, welche zugleich das Getreide nach dem Umfang des Steines treiben.
Wanne
Wanne = Kornschwinge, zur Reinigung des Getreides. (Beruf: Wannenmacher)
Multerkorn
Das in der Mulde des Maßbrettes des Müllers verbleibende Korn beim Einfüllen des Korns in den Mahlgang der Mühle war als "Multerkorn", die Gebühr der Müllerei für den Mahlvorgang, welcher in der „Multerkiste“ (Moltkasten) gesammelt wurde.
Bannmühle, Zwangsmühle
Das Recht zur Einrichtung und zum Betrieb einer Mühle stand ursprünglich im Heiligen Römischen Reich (HRR) nur dem Kaiser bzw. König zu (Bannrecht oder Banngerechtigkeit, ein Zwangsrecht). Dieser gab das ihm vorbehaltene Recht weiter an die regionalen Territorialfürsten oder reichunmittelbaren Herrschaften, die wiederum andere Unterherren mit der Ausübung der Mühlenrechte belehnen konnten. Diese Vergabe führte häufig zu regionalen und lokalen Auseinandersetzungen der Rechteinhaber untereinander bei unterschiedlichen Interessen.
Die Inhaber der einzelnen Lehnsherrschaften, die im Besitz von Bannrechten waren, konnten ihre jeweiligen Untertanen dazu verpflichten, alles Mahlgut in vorbestimmten Mühlen verarbeiten zu lassen. Diese Mühlen waren im Gegensatz zu freien Mühlen sogenannte "Bannmühlen" oder "Zwangmühlen". Die Ausfuhr von Getreide zu anderen Mühlen außerhalb der Herrschaft, die möglicherweise ihre Dienste preiswerter anboten, war dann genauso illegal wie das Einführen von Mahlgut und wurde entsprechend mit "Brüchten" belegt.
Umfang von Mühlengütern
Mittelalterliche Mühlen besaßen teiweise den Umfang von Adelsgütern wie z.B.:
- Urkunde: Am 24.11.1358 verkaufen Wessel von Lembeck und Godeke Wedinctorpe an Bitter von Raesfeld eine Rente von 1 Malter Roggen Dorstener Maß aus dem Gute und der Mühle zu Sickinck im Kspl. Marl für eine Summe Geldes.
- Der Umfang des Mühlengute beinhaltete das heimgefallene Gut Schwartenbrock: 1629 Designation der Landerye Grotte Shwartenbroich Erbe, vel Baumeister : Erstlich beneben Medenkamp und dem Hove biß an den Diek over 2 1/2 malt 2 Scheppel, Die Meehiede 16 Sch, In dem Oelder Mersche 4 Scheppell, Beneben den Müllen Wegh ahn der Meheheide an 2 Malt gesehes 1 Scheppell, Beneben den Müllen Diek 16 Scheppell, Den Olden Hoff 4 Scheppell, Vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß. In Summa 8 Malt ein Scheppell, vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß.
- Hinzu kam noch die später abgeteilte Ölmühle mit mindestens 3 weiteren Bauernerben.
- Der Umfang des Mühlengute beinhaltete das heimgefallene Gut Schwartenbrock: 1629 Designation der Landerye Grotte Shwartenbroich Erbe, vel Baumeister : Erstlich beneben Medenkamp und dem Hove biß an den Diek over 2 1/2 malt 2 Scheppel, Die Meehiede 16 Sch, In dem Oelder Mersche 4 Scheppell, Beneben den Müllen Wegh ahn der Meheheide an 2 Malt gesehes 1 Scheppell, Beneben den Müllen Diek 16 Scheppell, Den Olden Hoff 4 Scheppell, Vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß. In Summa 8 Malt ein Scheppell, vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß.
Transportrecht mit Mühlenkarren
- 29.01.1625 Lünen: Der Baron de Gent befiehlt und bittet [Heinrich] von und zu Schwansbell, wieder seine Mühlenkarren nach Lünen zu entsenden, damit die Bürger das Mehl verarbeiten können.
- 25.04.1645 Cappenberg: Johann Reinhard Schade, Propst zu Cappenberg, bittet die Stadt Lünen darauf zu achten, dass nach altem Herkommen nur das Stift Cappenberg aufgrund der Mühle zu Alt-Lünen berechtigt ist, Getreide auf Mühlenkarren in die Stadt zu transportieren
- 1803-1804 Gesuch des v. Spee´schen Müllers zu Wahlfeld, einen Mühlenkarren ausschicken zu dürfen.
Postenmüllerei
Eine Postenmüllerei ist ein im 19. Jhdt. Müllereibetrieb, bei welchem der Müller den Kunden das Getreide postenweise oder malterweise mahlt und dafür einen Prozentsatz desselben als Bezahlung erhält.
Schöpfrad
Schöpfräder sind Mühlen, welche selbst um 2000 noch in Einzelfällen im Einsatz an großen Strömen wie der Nil sind. Es handelt sich dabei um ein um eine horizontale Achse rotierendes Rad, welches im unteren Teil so in Wasser taucht, das die angebrachten offenen Wasserbehälter sich dabei mit Wasser füllen. Im Bereich des höchsten Punktes des Rades entleert die Wasserfüllung dann in eine höher gelegene Auffangrinne, von wo aus ein Bewässerungskanal bis weit in die Wüste hinein gespeist werden kann. Solche Schöpfräder können auch durch weiter abstehende Göpelwerke angetrieben werden. Früher wurden sie auch von Menschenhand betrieben.
Müllerei im Metallwesen um 1900
Messerschmiede e. "Reidemeisters"
Literatur
- * Koehne, Carl: Das Recht der Mühlen bis zum Ende der Karolingerzeit
- * Theißen, Peter: Mühlen im Münsterland. ISBN 3-89325-900-7 / ISSN 0724-4096
- * Beckmann, Johann: Beyträge zur Geschichte der Erfindungen, Verlag Kummer (Leipzig, 1780)
Literatur-Suche
- Volltextsuche nach Mueller in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
- Volltextsuche nach Muehle in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
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