Regal

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Einführung

Regalien (Jura regalia) sind die der obersten Staatsgewalt vorbehaltenen Rechte, Staatshoheitsrechte, und zerfallen in höhere oder wesentliche, die aus dem Wesen der obersten Gewalt hervorgehen (Justiz-, Polizei-, Steuer- etc. Hoheit), und niedere oder ausserwesentliche (finanzielle) oder Regalien im engeren Sinne (Berg-, Forst-, Jagd-, Fluss-, Salzregal, Recht auf herrenlose Sachen).