Ausgedinger
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"Ein Ausgedinger ist ein älterer Mann auf dem Altenteil. Das heißt: er hat seinen (bäuerlichen) Betrieb wegen seines Alters aufgegeben, in der Regel an den Sohn vererbt. In dem Erbvertrag ist geregelt, wie der Ausgedinger unterstützt wird. So hatte also seinerzeit ein Betrieb drei Generationen zu ernähren: die arbeitende, die nachwachsende und die aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Generation."
Aus: Der Digitale Grimm. Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, 1. Aufl., Juli 2004
Vergleiche: Altsitzer