Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)

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Disambiguation notice Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt.


Der Begriff

Amt (Verwaltung) ist eine staatliche Verwaltungseinheit. [1]


Einzelne Definitionen

Württemberg

Das Herzogtum Württemberg war bereits früh in Ämter als Verwaltungseinheiten aufgeteilt. Erste Anfänge sind bereits ab Mitte des 13. Jh. fassbar. Neben den weltlichen Ämtern gab es das rentkammerliche Amt (Rentkammer), die Kammerschreiberei und Klosterämter.

Die Ämter unterschieden sich z. T. sehr in Größe , Zahl der Amtsorte und der Bevölkerung. Große Ämter waren teilweise in Unterämter unterteilt. 1758 wurden die Ämter in Oberämter umbenannt, die bis 1934/38 Bestand hatten. [2] [3]

GOV-Objekttyp

1 - Amt - {deu=Amt, pol=urząd, rus=ведомство}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amt (Verwaltung),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Amt (dänischer Verwaltungsbegriff) - GOV Objekttyp 57
Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises) - GOV Objekttyp 78


Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Amt (Württemberg). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Oberamt_(Württemberg). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Grube, Walter: Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg - W. Kohlhammer Stuttgart, 1975