Gemeinde (GOV)
Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde. |
Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung. Wer sich an der Beschreibung der GOV-Objekttypen beteiligen möchte, kann sich im GOV-Projektbereich und auf der projektbegleitenden Mailingliste informieren. |
Der Begriff
Allgemein für diverse Gemeindearten in der Verwaltung (Gebietskörperschaften). Für religiöse Gemeinden gibt es den Objekttyp Kirchengemeinde.
Einzelne Definitionen
Österreich
Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft (GOV) mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist. Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab.[1]
GOV-Objekttyp
18 - Gemeinde - {eng=municipality, deu=Gemeinde, pol=gmina, dut=gemeente, rus=община, cze=obec}
Siehe auch: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Gemeinde,
Eigenschaften
- Für jede Gemeinde ist ein eigenes Objekt ohne Koordinaten anzulegen, da die Gemeinde eine Gebietskörperschaft - also ein Verwaltungsobjekt ist. Für den zugehörigen gleichnamigen Ort ist ein Objekt mit Koordinaten anzuglegen. Ist die genaue topographische Bezeichnung (Siedlungstyp) des Ortes bekannt, ist diese statt des GOV-Objekttypes Ort zu verwenden.
- Sonderfall einortige Gemeinde
Sind eine Gemeinde und ein Ort identisch - hier "einortige Gemeinde" genannt - kann auf das Anlegen des zugehörigen gleichnamigen Ortes verzichtet werden. Die einortige Gemeinde muss Koordinaten erhalten. - Werden Gemeinden zusammengelegt, ist eine neue Gemeinde nur anzulegen, wenn es die aufnehmende Gemeinde noch nicht gibt. War die aufnehmene Gemeinde eine einortige Gemeinde, muss für diese jeweils ein Objekt für die Gemeinde und den gleichnamigen Ort angelegt sein.
- Eine Stadt ist meist auch eine Gemeinde. Dafür ist der Objekttyp Stadt (Gebietskörperschaft) (ohne Koordinaten) vorgesehen. Für die Stadt (Gebietskörperschaft) und die zugehörige Stadt (Siedlung) sind zwei Objekte vorzusehen. Ausnahmen:
- wenn eine Stadt (Siedlung) nicht weiter untergliedert ist, gibt es nur die Stadt (Siedlung) = hier "einortige Stadt" genannt
- wenn es keine Stadt (Siedlung) gibt, weil diese aus Objekten mit anderen Namen besteht, gibt es nur eine Stadt (Gebietskörperschaft)
- Wird eine Gemeinde geteilt, sind neue Objekte anzulegen.
- Die Schreibung des Namens einer Gemeinde und eines Ortes richtet sich nach den Angaben der amtlichen Verzeichnisse. Abkürzungen sind nicht aufzulösen. Der ausgeschriebene Name (ohne Abkürzungen) ist als Name extra aufzuführen, siehe Regeln für die Formal-Katalogisierung[2]. In Zweifelsfällen sollte immer die Quelle der Schreibweise mit angegeben werden.
- Die postalischen Zusätze von Ortsnamen sind nicht Bestandtteil des Namens einer Gemeinde oder eines Ortes im GOV.
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Kreises>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Da die Gemeinde eine Gebietskörperschaft ist, muss eine Gemeinde in Deutschland immer eine Zeile mit einer Zuordnung zum Land- oder Stadtkreis oder Kreis haben. In manchen Regionen gibt es zusätzlich übergeordnete Verwaltungsgemeinschaften, Ämter u.ä. die jedoch parallel zuzuordnen sind.
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
- Samtgemeinde
- Landgemeinde
- Verbandsgemeinde
- Erfüllende Gemeinde
- Einheitsgemeinde
- Stadt- und Landgemeinde polnisch: gmina miejsko-wiejska
- Stadt
- Ortsgemeinde
- Marktgemeinde
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/Gemeinden (13.2.2009) Webseite "Gemeinde" von Statistik Austria, Wien
- ↑ Artikel Regeln für die Formalkatalogisierung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (RAK), § 445