Stände

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In der Soziologie: soziale Kollektivgebilde, die im Unterschied zur bloßen sozialen Schicht Interessengemeinschaft, Solidarität, genossenschaftl.-organisator. Verbindung der einzelnen und eine gewisse Abgeschlossenheit besitzen, die aber nicht so weit geht wie in der Kaste. Im Unterschied zur Klasse ist der Stand nicht durch eine ökonomische Lage und oder das Bewusstsein dieser Lage allein, sondern vor allem durch exklusive Tradition und konservatives Ethos (Standesbewusstsein) bestimmt.

Man unterscheidet echte und unechte Stände, d.h. gewordene, natürliche (Bauern-, Bürger-, Adelsstand, Proletariat als sog. vierter Stand) und gemachte, künstliche (Berufsstände: Geistlichkeit, Beamtenschaft, Gelehrten-, Richter- und Handwerkerstand); doch ist diese Trennung anfechtbar, da die eigentlichen Erbstände (Adel, Freie, Unfreie) schon im Mittelalter zu Berufsständen wurden. In der modernen Industriegesellschaft sind berufsständische Vereinigungen und Organisationen Relikte historischer Ordnungsvorstellungen oder jüngerer Versuche, die auf eine berufsständische Ordnung zielten.

Siehe: Ständestaat