Schwippschwager

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 21. Juni 2009, 07:08 Uhr von MLCarl3 (Diskussion • Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Schwippschwager''' bezeichnet man den Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners. Entsprechend wird als Schwippschwägerin die Ehefrau des Bruders ...“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Schwippschwager bezeichnet man den Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners.

Entsprechend wird als Schwippschwägerin die Ehefrau des Bruders des eigenen Ehepartners bezeichnet.