Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten

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Geschichte

Geschichte

Das Kloster Malgarten gehörte zu den zahlreichen geistlichen Stiftungen des Mittelalters, die den unverheirateten Töchtern des niederen Adels ein gesichertes Unterkommen boten. Die Grundfrage nach der Ordenszugehörigkeit läßt sich für die erste Zeit nicht genau beantworten. Die Originalurkunden des Klosters bis zum Jahre 1490 sind wahrscheinlich beim Brand in diesem Jahr vernichtet worden. Es gibt lediglich einige erhaltene Abschriften. Der Iburger Abt Maurus Rost sagt in den Iburger Annalen, Malgarten sei als Benediktinerinnenkloster gegründet worden. Von den wenigen Urkundenabschriften nennt erst eine Kaufurkunde aus dem Jahre 1299 Malgarten als Kloster "ordinis sancte Benedicti", eine Bezeichnung die nach 1300 öfters wiederkehrt. Diese Bezeichnung hat, wie inzwischen belegt ist, wenig beweiskraft. Da aber der 1198 erwähnte Malgartener Propst Werner von den Mönchen in Liesborn zum Abt gewählt wurde und da ferner die ganze Klosterverfassung dieselbe war wie bei den, als solche nachweisbaren Benediktinerinnenklöster Gertrudenberg und Oesede und da Malgarten in einer Zeit gegründet wurde wo im Bistum Osnabrück nur Benediktinerinnenklöster entstanden, können wir davon ausgehen, daß das Kloster von Anfang an zum Benediktinerorden zählte. Die Nonnen zu Malgarten entstammten dem niederen Landadel oder kamen aus Osnabrücker Patrizierfamilien. An der Spitze des Konvent stand eine Priorin. Andere Ämter waren Seniorin, Kämmerin, Kellnerin und Küsterin.

In der Regel behielt sich der Stifter eines Klosters das Vogteirecht für sich und seine Nachkommen als Erbrecht vor. So war auch die Vogtei über das Kloster Malgarten beim gräflich Tecklenburgischen Hause geblieben. Erst im Jahre 1257 verpfändete er dem Kloster die ganze Vogtei für 125 Mark und verpflichtete sich in Zukunft keine Vogteirechte dem Kloster gegenüber mehr geltend zu machen. Bald nachher schenkte er dem Konvent die Vogtei mit allen Rechten, Nutzungen und Einkünften.

Nach der Vorschrift des canonischen Rechts bedurfte jedes Nonnenkloster eines Priesters. Diese Priester führten in Malgarten den Titel Propst. Die Zustimmung der Pröpste war, wie die Urkunden zeigen, bei allen Rechtsgeschäften erforderlich. Ihm war die geistliche Leitung der Schwestern und der gesamte Wirtschaftsbetrieb des Klosters unterstellt. Bereits um 1300 hatten die Pröbste jener Zeit sich, wie es auch in anderen Klöstern geschah, von den gottesdienstlichen Obliegenheiten frei gemacht und sich auf die Verwaltung der Klostergüter beschränkt. Gegen diesen allgemein Verfall erhob sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Richtung, die auf Reform des Klosterlebens durch Einführung strenger Zucht drang. Bischof Conrad III. von Osnabrück war ein Förderer dieser Reform und führte sie in den meisten Klöstern des Hochstifts durch. In Malgarten setzte er 1472 eine Nonne aus dem Kloster Herzebrock, Mechtild Budde (1472-1486), als Priorin mit dem Auftrag ein, die Verhältnisse neu zu ordnen. Die nächste Folge war der Rücktritt des bisherigen Probstes Mathias Weberch im Jahre 1475 und die gänzliche Aufhebung der Probstei.

An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen. Es scheint, das erst mit dieser Reform dem Abt von Iburg die geistliche Aufsicht über Malgarten zugewiesen wurde. Vorher läßt sich eine Bindung an Iburg nicht nachweisen. Obwohl die frühen Pröbste Benediktinermönche waren, stammten sie doch alle aus Klöstern benachbarter Diözesen und nicht aus Iburg. Es scheint als hätten die Nonnen bewußt jede Beeinflussung ihres Klosters durch die nahe Abtei Iburg verhindert. Der Bischof von Osnabrück war der "geborene Rechtsbeistand" der Klöster. Er und nicht der Abt von Iburg, nahm die Benediktion der Nonnen in Malgarten vor. Erst im 15. Jahrhundert schloß sich Malgarten gleich Iburg, Oesede und Gertrudenberg jener Vereinigung der reformierten Benediktinerklöster an, die den Namen der Bursfelder Kongregation führte. In der Folge erschienen Iburger Mönche als Beichtväter im Kloster.

Mehrere Klostervorsteherinnen wurden mehrfach, sogar in Visitationsprotokollen, mit dem Titel Äbtissin bezeichnet, obwohl sie nicht zur Führung dieses Titels und des damit verbundenen Abzeichens berechtigt waren. Anna Maria von Schade wande sich deshalb, zusammen mit ihrer Schwester Helena Scholastica, Vorsteherin von Kloster Oesede, an die Curie. Einer ihrer Vettern, ebenfalls ein Schade, der im Johanniterorden das Amt eines Bailli bekleidete, weilte im Jahre 1738 als Gesanter seines Ordens in Rom. Durch seine Vermittlung erhielten die Schwestern ein Dekret der Ritenkongregation, das ihnen und ihren Nachfolgerinnen den Titel von Äbtissinnen mit dem Recht den Stab als Zeichen ihrer Würde zu führen, erteilte. Die beiden Äbtissinen begnügten sich mit dem von der Congregation ausgestellten Dekret und ließen es durch den Notar Johann Sandhof am 30. August dem bischöflichen Officialat zu Osnabrück, am 2. September dem Generalvicariat und am 4. September der Land- und Justizkanzlei mitteilen. Das Dekret wurde nirgendwo beanstandet und das Domkapitel übersandte ihnen einen sehr höflichen Glückwunsch. Die Äbtissinen bedankten sich mit einem Brief an den Erzbischof Clemens August für die ihnen gewährte Unterstützung.

Nach der großen Klostervisitation von 1787 erließen die Kommissare am 16. Juli 1787 ein neues Regulativ. Es beschäftigte sich hauptsächlich mit der Verwaltung der Klostergüter und versuchte sie billiger und einträglicher zu gestalten, indem die ganze Verwaltung einem Amtmann übertragen wurde. Außerdem gab es eine Reihe von Bestimmungen über die Lebensweise der Nonnen. Nach diesen 1787 erlassenen Vorschriften wurde das Kloster Malgarten bis zu seiner Aufhebung verwaltet. Bei der Auflösung im Jahre 1803 lebten in Malgarten, einschließlich der Äbtissin, 9 Nonnen und 6 Laienschwestern. Obwohl bereits am 1. Dezember 1802 die hannoverschen Beamten Besitz vom Kloster ergriffen hatten, führte die Äbtissin mit dem Klosteramtmann Rieke noch fünf Monate die Verwaltung weiter. Am 1. Mai 1803 begann die staatliche Verwaltung der Klostergüter. Die Nonnen und Schwestern erhielten jährliche Pensionen und durften weiterhin im Klostergebäude wohnen und einen eigenen Haushalt führen. Die Äbtissin bekam 400 T., die Seniorin 280 T., die anderen Conventualinnen je 230 T. und die Laienschwestern je 100 T. jährliche Pension. Besitzungen des Klosters Malgarten

Gebäude

Besitzungen

Klostergut

Nach der ersten detaillierten Aufstellung der Klosterbesitzungen vom Jahre 1680 umfaste die Eigenbewirtschaftung des Klosters Malgarten 13 Schef. Gartenland, 7 Mt. 9 Schef. Ackerland, 98 Fuder Heu und 12 Mt. Weiden sowie eine Reihe von Wald- und Dustteilen. Die Größe der zusammenhängenden Ländereien um das Kloster, von der Riester Grenze bis zur Wiedenbrücke, vom Nonnenbach bis an die Sögelner Grenze sowie die Ländereien des Uthof wurden 1785 mit 151 Mt. 8 Schef. und 13 Qr., umgerechnet etwa 214,7 ha, vermessen. Diese große Eigenwirtschaft des Klosters mußte nach der von der Visitationskommission 1785 auferlegten Wirtschaftsreform stark reduziert werden. Ein großer Teil der Ländereien mit dem Vorwerk wurde verpachtet. 1876 umfasten die Ländereien der Klosterkammer 437 Parzellen Land mit einer Größe von 237 ha 26 ar und 13 qm; 1953 waren es noch 236 ha 36 ar 99 qm.

Eigenbehörige Höfe

Neben allen Eper Höfen (15 Vollerben, 3 Halberben und 18 Markkötter, siehe Seite Eper Höfe) waren folgende Höfe an das Kloster Malgarten eigengehörig[1]:

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, eigenbehörige Höfe


Zehnthöfe

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Zehnthöfe


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


  1. Rep.551 Nr.11; Rep100 Absch.338 Nr.21, Nr.164; Rep.556 Nr.2287; Dr. Cl. Pagenstert, Die ehemaligen Kammergüter in den Ämtern Cloppenburg und Friesoythe, Vechta 1912; Dr. Cl. Pagenstert, Die Bauernhöfe im Amte Vechta, Vechta 1908

Klosterleben

Klostervorsteherinnen in Malgarten

Titel: Priorin
Adelheit					1237
Amelrade					1294
Margareta					1306
Jutta					1310
Greta					1317
Gertrud von Molen				1336, 1339, 1341, 1344
Talke (Alheydis) Slutersche			1430
Fye Komes					1449
Elzeke von Smerten				1466		     + 9. 5. ?
Mechtild Budde (aus dem KlosterHerzebrock)	1472-1486		     + 8.10.1504
Catharina von Raden (aus Klo.Gertrudenberg)	1486-1520		     +17.03.1520
Alheydis von Raden (trat zurück)		1520-1537		     +15.07. ?
Kunegundis von Lutten			1537-1554		     +26.03.1554
Titel: Priorin genannt Domina
Engel von Dorgelo				1554-1596		     +02.11.1596
Adelheid von Langen				1596-1631		     +15.03.1631
Barbara von Schleppegrell			1631-1651		     +09.04.1651
Anna Maria von Münster			1651-1679		     +27.10.1679
Anna Elisabeth von Uterwich			1679-1704		     +13.12.1704
Goda Christina von Schenking			1704-1712		     +09.10.1712
Anna Sibylla von Böselager			1712-1728		     +05.07.1728
Titel: Äbtissin
Anna Maria von Schade			1728-1749		     +05.11.1749
Maria Bernardine von Bothmer			1749-1774		     +24.01.1774
Francisca Theresia von Schade			1774-1784		     +18.02.1784
Maria Anna von Müllern			1784-1803		     +30.10.1809


Nonnen und Schwestern des Klosters

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Nonnen


Beichtväter und Kapläne des Klosters

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Beichtväter und Kapläne


Aufhebung des Klosters

Durch den Reichsdeputationshauptschluß kam 1803 nicht nur das Ende des Hochstifts Osnabrück, sondern auch das Ende der Klöster. Eine über 600 jährige Herrschaft des Klosters Malgarten ging zu Ende. Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Aufhebung des Klosters



Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.