Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten
Geschichte
Das Kloster Malgarten gehörte zu den zahlreichen geistlichen Stiftungen des Mittelalters, die den unverheirateten Töchtern des niederen Adels ein gesichertes Unterkommen boten. Die Grundfrage nach der Ordenszugehörigkeit läßt sich für die erste Zeit nicht genau beantworten. Die Originalurkunden des Klosters bis zum Jahre 1490 sind wahrscheinlich beim Brand in diesem Jahr vernichtet worden. Es gibt lediglich einige erhaltene Abschriften. Der Iburger Abt Maurus Rost sagt in den Iburger Annalen, Malgarten sei als Benediktinerinnenkloster gegründet worden. Von den wenigen Urkundenabschriften nennt erst eine Kaufurkunde aus dem Jahre 1299 Malgarten als Kloster "ordinis sancte Benedicti", eine Bezeichnung die nach 1300 öfters wiederkehrt. Diese Bezeichnung hat, wie inzwischen belegt ist, wenig beweiskraft. Da aber der 1198 erwähnte Malgartener Propst Werner von den Mönchen in Liesborn zum Abt gewählt wurde und da ferner die ganze Klosterverfassung dieselbe war wie bei den, als solche nachweisbaren Benediktinerinnenklöster Gertrudenberg und Oesede und da Malgarten in einer Zeit gegründet wurde wo im Bistum Osnabrück nur Benediktinerinnenklöster entstanden, können wir davon ausgehen, daß das Kloster von Anfang an zum Benediktinerorden zählte. Die Nonnen zu Malgarten entstammten dem niederen Landadel oder kamen aus Osnabrücker Patrizierfamilien. An der Spitze des Konvent stand eine Priorin. Andere Ämter waren Seniorin, Kämmerin, Kellnerin und Küsterin.
In der Regel behielt sich der Stifter eines Klosters das Vogteirecht für sich und seine Nachkommen als Erbrecht vor. So war auch die Vogtei über das Kloster Malgarten beim gräflich Tecklenburgischen Hause geblieben. Erst im Jahre 1257 verpfändete er dem Kloster die ganze Vogtei für 125 Mark und verpflichtete sich in Zukunft keine Vogteirechte dem Kloster gegenüber mehr geltend zu machen. Bald nachher schenkte er dem Konvent die Vogtei mit allen Rechten, Nutzungen und Einkünften.
Nach der Vorschrift des canonischen Rechts bedurfte jedes Nonnenkloster eines Priesters. Diese Priester führten in Malgarten den Titel Propst. Die Zustimmung der Pröpste war, wie die Urkunden zeigen, bei allen Rechtsgeschäften erforderlich. Ihm war die geistliche Leitung der Schwestern und der gesamte Wirtschaftsbetrieb des Klosters unterstellt. Bereits um 1300 hatten die Pröbste jener Zeit sich, wie es auch in anderen Klöstern geschah, von den gottesdienstlichen Obliegenheiten frei gemacht und sich auf die Verwaltung der Klostergüter beschränkt. Gegen diesen allgemein Verfall erhob sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Richtung, die auf Reform des Klosterlebens durch Einführung strenger Zucht drang. Bischof Conrad III. von Osnabrück war ein Förderer dieser Reform und führte sie in den meisten Klöstern des Hochstifts durch. In Malgarten setzte er 1472 eine Nonne aus dem Kloster Herzebrock, Mechtild Budde (1472-1486), als Priorin mit dem Auftrag ein, die Verhältnisse neu zu ordnen. Die nächste Folge war der Rücktritt des bisherigen Probstes Mathias Weberch im Jahre 1475 und die gänzliche Aufhebung der Probstei.
An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen. Es scheint, das erst mit dieser Reform dem Abt von Iburg die geistliche Aufsicht über Malgarten zugewiesen wurde. Vorher läßt sich eine Bindung an Iburg nicht nachweisen. Obwohl die frühen Pröbste Benediktinermönche waren, stammten sie doch alle aus Klöstern benachbarter Diözesen und nicht aus Iburg. Es scheint als hätten die Nonnen bewußt jede Beeinflussung ihres Klosters durch die nahe Abtei Iburg verhindert. Der Bischof von Osnabrück war der "geborene Rechtsbeistand" der Klöster. Er und nicht der Abt von Iburg, nahm die Benediktion der Nonnen in Malgarten vor. Erst im 15. Jahrhundert schloß sich Malgarten gleich Iburg, Oesede und Gertrudenberg jener Vereinigung der reformierten Benediktinerklöster an, die den Namen der Bursfelder Kongregation führte. In der Folge erschienen Iburger Mönche als Beichtväter im Kloster.
Mehrere Klostervorsteherinnen wurden mehrfach, sogar in Visitationsprotokollen, mit dem Titel Äbtissin bezeichnet, obwohl sie nicht zur Führung dieses Titels und des damit verbundenen Abzeichens berechtigt waren. Anna Maria von Schade wande sich deshalb, zusammen mit ihrer Schwester Helena Scholastica, Vorsteherin von Kloster Oesede, an die Curie. Einer ihrer Vettern, ebenfalls ein Schade, der im Johanniterorden das Amt eines Bailli bekleidete, weilte im Jahre 1738 als Gesanter seines Ordens in Rom. Durch seine Vermittlung erhielten die Schwestern ein Dekret der Ritenkongregation, das ihnen und ihren Nachfolgerinnen den Titel von Äbtissinnen mit dem Recht den Stab als Zeichen ihrer Würde zu führen, erteilte. Die beiden Äbtissinen begnügten sich mit dem von der Congregation ausgestellten Dekret und ließen es durch den Notar Johann Sandhof am 30. August dem bischöflichen Officialat zu Osnabrück, am 2. September dem Generalvicariat und am 4. September der Land- und Justizkanzlei mitteilen. Das Dekret wurde nirgendwo beanstandet und das Domkapitel übersandte ihnen einen sehr höflichen Glückwunsch. Die Äbtissinen bedankten sich mit einem Brief an den Erzbischof Clemens August für die ihnen gewährte Unterstützung.
Nach der großen Klostervisitation von 1787 erließen die Kommissare am 16. Juli 1787 ein neues Regulativ. Es beschäftigte sich hauptsächlich mit der Verwaltung der Klostergüter und versuchte sie billiger und einträglicher zu gestalten, indem die ganze Verwaltung einem Amtmann übertragen wurde. Außerdem gab es eine Reihe von Bestimmungen über die Lebensweise der Nonnen. Nach diesen 1787 erlassenen Vorschriften wurde das Kloster Malgarten bis zu seiner Aufhebung verwaltet. Bei der Auflösung im Jahre 1803 lebten in Malgarten, einschließlich der Äbtissin, 9 Nonnen und 6 Laienschwestern. Obwohl bereits am 1. Dezember 1802 die hannoverschen Beamten Besitz vom Kloster ergriffen hatten, führte die Äbtissin mit dem Klosteramtmann Rieke noch fünf Monate die Verwaltung weiter. Am 1. Mai 1803 begann die staatliche Verwaltung der Klostergüter. Die Nonnen und Schwestern erhielten jährliche Pensionen und durften weiterhin im Klostergebäude wohnen und einen eigenen Haushalt führen. Die Äbtissin bekam 400 T., die Seniorin 280 T., die anderen Conventualinnen je 230 T. und die Laienschwestern je 100 T. jährliche Pension.