Johanniterorden

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Johanniterorden

Einführung

Der Johanniterorden gehört zu den geistlichen Ritterorden. Er entstand in der Hochblüte des Mittelalters.

Grundregel

Nach eigener Selbstverständnis war sein Ausgangspunkt:

" als wesentliche Antwort christlicher Nächstenliebe auf die Grausamkeiten und Gräuel der Zeit, denen zunächst die Pilger im Heiligen Land, später die Menschen in Jerusalem und an anderen Orten, vor allem in den Häfen rings um das Mittelmeer ausgesetzt waren [zu verstehen]. Gerade dem kranken und notleidenden Menschen ohne Unterschied, ob Christ, Jude oder Muslim, zu helfen, war Grundregel der frühen Johanniter."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Militärischen Funktion als Bollwerk

"Dass der Ritterorden später ganz wesentlich in seiner militärischen Funktion als Bollwerk der Christenheit gegen den vordringenden Islam Bedeutung erlangte, darf nicht von seiner ursprünglichen und an seinen großen Krankenhäusern am jeweiligen Ordenssitz [abzulesenden Bestimmung], ablenken. In seinem Selbstverständnis blieb er stets eine caritative Organisation. Dies stellte auch in der Kreuzzugszeit den wesentlichen Unterschied zum Templerorden dar. Im Einzelnen werden die Verhältnisse beim Johanniterorden im ersten Jahrhundert seines Bestehens in der beachtlichen Schrift von Gerhard Tonque Lagleder "Die Ordensregel der Johanniter/Malteser", erschienen 1983 im EOS-Verlag der Erzabtei St. Ottilien, dargestellt. ".

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Förderer: Papst Urban II. ?

"Papst Urban II. hat zwar 1095 mit seinem Aufruf von Clermont die Kreuzzugsbewegung ausgelöst. Für die Entstehung des Johanniterritterordens aus der Hospitalbruderschaft ist er jedoch völlig bedeutungslos. Dabei muss beachtet werden, dass sich der Johanniterritterorden erst zur Mitte des 12. Jahrhunderts aus der Hospitalbruderschaft entwickelte, ein Vorgang, der vermutlich mehrere Jahrzehnte erfasste. Die um die Mitte des 12. Jahrhunderts, erstmals 1153 schriftlich vorliegende Ordensregel geht jedenfalls noch nicht auf den kriegerischen Auftrag der Hospitaliter/Johanniter ein und stellt auch noch nicht einen geistlichen Ritterorden fest..."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Bezeichnungen des Ordens

Die Bezeichnungen des Ordens orientieren sich an seinem Auftrag (Hospitaliter), seinem Schutzpatron (Johannes der Täufer) und an seinen späteren Ordenssitzen Rhodos und Malta (Rhodesier, Malteser). Bis zur Vertreibung des Ordens von Malta (1798) wurde auch nicht streng zwischen Johannitern und Maltesern unterschieden. Der durch den letzten Herrenmeister der Ballei Brandenburg, Prinz August Ferdinand von Preußen, gelegte Grundstein für das Schloss „Bellevue“ in Berlin (heute Amtssitz des Bundespräsidenten) spricht z. B. vom Meister des Johanniter-/Malteserordens in der Mark, im Wendland und in Sachsen. Richtig ist allerdings, dass sich die nach der Reformation ab 1539 evangelisch gewordenen wenigen Ordensmitglieder der Ballei Brandenburg weiterhin Johanniterritter nannten, während der große katholisch gebliebene Teil sich zunehmend nach dem Ordenssitz Malta ab 1530 als Malteserritter bezeichnete. Aber auch dies ist nur eine Abkürzung für den vollständigen Namen des Souveränen Malteserritterordens, der heute „Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta“ lautet.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Gründung

Die Gründung der Kaufleute aus Amalfi lässt sich zeitlich nicht genau definieren. Jedenfalls gab es im Jahre 1099, als Jerusalem von dem Heer des 1. Kreuzzuges erobert wurde, in der Stadt eine Pilgerherberge, in der auch Kranke gepflegt werden konnten. Die dort tätige Laienbruderschaft unter ihrem Vorsteher Bruder Gerhard errichtete in den auf die Eroberung folgenden Jahren ein großes Krankenhaus in der Nähe der Grabeskirche auf dem noch heute als „Muristan“ bezeichneten Gelände. Die Bruderschaft, der hierzu ab 1099 fromme Ritter beigetreten waren, wurden Hospitaliter oder nach ihrem Schutzpatron, Johannes dem Täufer, Johanniter genannt. Erst 1113 erhielte die Hospitalgemeinschaft durch Papst Paschalis II, die Bestätigung als Orden, wurde mit bestimmten Rechten ausgestattet und unter päpstlichen Schutz gestellt. Sie konnte damit in der Folgezeit offiziell Land erwerben, Schenkungen annehmen und Filialhospitäler, vor allem in den Mittelmeerhäfen, errichten.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Ordensregel

Wann genau die Ordensregel durch den Nachfolger von Bruder Gerhard, den Ordensmeister Raimund de Puy, formuliert worden ist, wissen wir nicht. Eine erste schriftliche Quelle, eine Abschrift in lateinischer Sprache, stammt aus dem Jahre 1153. Sie enthält noch keinen Hinweis auf die späteren Eigenschaften der Hospitalgemeinschaft als Ritterorden. Jedoch entwickelte sich die Hospitalgemeinschaft unter Raimund de Puy (gest. 1158) schon ab 1131 nach dem Vorbild des Templerordens in dieser Richtung und gliedert sich später in

  • Priester,
  • Ritter und
  • "dienende Brüder".

Die Templer haben bei der späteren Struktur sicherlich Pate gestanden, soweit dies den militärischen Teil der Ordensstruktur betraf. Die Templer als jüngeren Bruder zu bezeichnen geht in die falsche Richtung. Als militärisch tätiger Ritterorden sind die Templer sicherlich älter, als diakonisch tätige Hospitalgemeinschaft können die Johanniter jedoch schon in die Zeit vor der Eroberung Jerusalems zurückblicken.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

1306 auch Rhodos okkupiert

Es war (...) ein besonderes Kennzeichen, dass der Orden vom Heiligen Johannes keine weltliche Macht und nur den Papst über sich anerkannte. Bereits ab 1306 eroberte der Orden Rhodos sowie weitere Nachbarinseln und Stützpunkte auf dem kleinasiatischen Festland.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Templereigentum in Besitz genommen

Durch päpstliche Verfügung wurde ihm der Landbesitz des 1312 aufgelösten Templerordens übertragen. Dabei handelte es sich nicht nur um Besitz in Frankreich, sondern auch im gesamten übrigen Europa, dabei nicht unerheblicher Besitz in Deutschland. Es gelang den Johannitern allerdings nicht überall, ohne große Auseinandersetzungen mit weltlichen Fürsten das ehemalige Templereigentum in Besitz zu nehmen. In der Markgrafschaft Brandenburg wurde 1318 dazu ein wichtiger Vertrag zwischen dem Markgrafen und den Johannitern (Vertrag von Cremmen) geschlossen, wonach die Johanniter aber nur 1/3 des Templereigentums bekamen. Die übrigen beiden Drittel vereinnahmten die Kirche und der Markgraf. Dennoch reichte es für die Johanniter, um mit dem Besitzzuwachs die Gründung einer Ballei, also einer regionalen Verwaltungseinheit in der Ordensstruktur, vorzunehmen. Erst seitdem gibt es die Ballei Brandenburg. Die Schreibweise dieses Begriffes in der Form "Balley" kennt man erst seit der Wiedererrichtung der "Balley Brandenburg" im Jahre 1852 durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen. Im Vertrag von Cremmen übernahm der Markgraf die Schutzfunktion über die Johanniter (Patronat/Protektorat). Dies war ein eindeutiger Verstoß gegen den o.g. Grundsatz der Johanniter, keine weltliche Macht über sich anzuerkennen. Der Orden auf Rhodos nahm dies jedoch hin, weil er zu dieser Zeit mit dem Ausbau von Rhodos zur Festung, dem Aufbau einer Marine und der Errichtung seines Krankenhauses auf Rhodos genug andere Probleme zu bewältigen hatte.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Erst 1522/23 Rhodos verlassen

Der Ordenssitz wurde von Rhodos 1522/1523 nicht "verlegt", sondern nach einer langen Belagerung durch überlegene türkische Truppen mussten die Johanniter am Weihnachtstag 1522 kapitulieren und durften am Neujahrstag 1523 wegen ihrer Tapferkeit "in Ehren" die Insel verlassen.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Balley Brandenburg

"Die Ballei Brandenburg schloss im Jahre 1382 mit dem Großpriorat von Deutschland einen Vertrag ab, der ihr eine autonome Stellung einräumte. Auf Grund dieser Unabhängigkeit konnten ihre Johanniterritter ab 1539 evangelisch werden, ohne deshalb den ansonsten katholischen Orden verlassen zu müssen. Bis 1810 verblieb die Ballei beim Johanniter-Malteserorden, allerdings in Wahrung ihrer Eigenständigkeit, die staats- und kirchenrechtlich im Frieden von Münster- und Osnabrück (1648) offiziell bestätigt wurde."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Belehnung mit Malta

"Nach der Vertreibung des Johanniterordens von Rhodos waren die Ritter des Heiligen Johannes erneut heimatlos. Kaiser Karl V. übertrug ihnen 1530 die Insel Malta und ihre Nachbarinsel als Lehen. Obwohl damit ein nominelles Abhängigkeitsverhältnis errichtet wurde, sahen sich die Johanniter (erst später nahmen sie den Namen Malteser an) als souveräne Herren der Insel, die sie erneut im Jahre 1565 gegen die Türken verteidigen mussten. Nach dem für sie erfolgreichen Ende der Belagerung begann der Bau der Stadt Valetta, in der erneut ein großes Krankenhaus Vorbildfunktion für die zeitgenössische Medizin gewann. 1798 vertrieb der spätere Kaiser Napoleon I. auf seinem Kriegszug nach Ägypten den Orden. Dieser ließ sich erst 1834 endgültig bis in unsere Zeit in Rom nieder."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Großprior wird Reichsfürst

"Der Großprior des Großpriorates Deutschland residiert ab 1505 in Heitersheim. Vorher regierten die Großpriore wechselnd von verschiedenen Kommenden aus. Erst 1548 wird Georg Schilling von Cannstadt, 1534 Großbailli von Deutschland, 1548 Großprior des deutschen Großpriorates, auf dem Reichstag zu Augsburg zum Reichsfürsten ernannt. Das Großpriorat erhielt damit Sitz und Stimme auf der geistlichen Bank des Reichstages."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Struktur und Leitung

"Die Strukturen und Führungsebenen des Ordens darzustellen bedürften eingehender Erläuterungen.

  • An der Spitze des Ordens stand der Großmeister. Gilt auch heute noch für den Malteserorden.
  • Ein Großpriorat/Priorat wurde vom jeweiligen Großprior/Prior angeführt.
  • Der Ballei Brandenburg stand seit dem Heimbacher Vergleich von 1382 ein selbst bestimmter "Herrenmeister" (nicht Heermeister) vor. Stellung und Bezeichnung gelten auch heute noch für den evangelischen Johanniterorden"

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Kommenden

Deutsche Kommenden bestanden u. a. in Dätzingen und Rohrdorf, Hall und Affaltrach, Biebelried, Heitersheim, Hemmendorf und Herford, Kleinnördlingen (Kleinerdlingen), Leuggern, Lietzen, Münster (mit Borken, Gelsenkirchen-Hassel , Ostfriesland), Rexingen, Rothenburg, Steinfurt, Überlingen, Villingen, Weitersheim (Krs. Minden-Lübbecke) und Würzburg.

Wichtige Kommenden waren auch Burg a. d. Wupper, Adenau und Werben. Sonnenburg war ein 1426 käuflich erworbenes Ordensgut.

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Antoniterorden 1781 beerbt

Eingliederung des Antoniterordens war nach Meinung von Friedrich Adolph Frhrr. v. Dellingshausen, vom Archiv des Johanniterordens, ein völlig unbedeutender Vorgang. Wichtiger allerdings waren der Verlust des Ordensbesitzes in Frankreich und später in Oberitalien als Folgen [der] Französische Revolution und die Wegnahme Maltas durch Napoleon 1798."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Reichsdeputationshauptschluss

Durch § 27 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Johanniterorden bzw. Malteserorden für den Verlust seiner linksrheinischen Güter die Grafschaft Bonndorf, die Abteien Sankt Blasien, Sankt Trudpert, Schuttern, Sankt Peter, Tennenbach und alle Stifter, Abteien und Klöster im Breisgau. 1806 erlosch auch das Großpriorat in Heitersheim, nachdem das Fürstentum Heitersheim schon früher allmählich faktisch unter die Landeshoheit Österreichs gelangt war.

In der Selbstdarstellung:

"Der Gebietsaustausch läutete das Ende ein. Die auf den Reichsdeputationshauptschluss folgende Säkularisation bedeutete die Enteignung allen Malteserbesitzes im Großpriorat Deutschland mit Ausnahme der Ballei Brandenburg im Königreich Preußen. Auch das Großpriorat Böhmen/Österreich wurde davon nicht betroffen. Heitersheim wurde 1806 säkularisiert. Der Malteserorden war damit in Deutschland aufgelöst."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Säkularisierung und Wiederherstellung

1810/11 säkularisierte der preußische Staat alle geistlichen Güter, auch die des Johanniterordens, der als Rechtspersönlichkeit fortbestand. Sie war fortan nur noch ein vermögensloser Personenverband. Von 1811 bis 1852 gab es in Preußen als Verdienstorden den Königlichen St. Johanniter-Orden. 1852 stellte König Friedrich Wilhelm IV. den Johanniterorden als selbständigen geistlichen Ritterorden wieder her. Dieser nunmehr rein evangelische Johanniterorden (amtlich "Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens vom Spital zu Jerusalem, genannt "Der Johanniterorden") widmet sich diakonischen Aufgaben und tritt für den christlichen Glauben ein. Dem Johanniterorden (heutiger Sitz Berlin) gehören weltweit in 18 deutschen und fünf ausländischen Genossenschaften bzw. Kommenden 3.300 Ritter an.

(Zitat 2006 aus: http://www.johanniter.de/org/orden/ueber/geschichte/ueberblick/deindex.htm)

In der Selbstdarstellung:

"Die Säkularisation der Ballei Brandenburg erfolgte durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen in den Jahren 1810/1811. Die Ritter bildeten zunächst einen eigentumslosen Personenverband und wurden 1812 der neu gegründeten Ordensgemeinschaft des "Preußischen St. Johanniterordens", einem Verdienstorden in einer Stufe, angeschlossen. König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen stellte 1852 die Ballei Brandenburg unter dem Namen "Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem" mit dem ursprünglichen Auftrag der Kranken- und Armenpflege als eigenständigen evangelischen Johanniterorden wieder her. Eine Rückgabe des seinerzeit enteigneten Besitzes fand nicht statt.

Heute gehören dem evangelischen Johanniterorden weltweit ca. 3.800 Johanniterritter an. Er ist seit 1961 mit dem Britischen Venerable Order of St. John, mit dem Schwedischen und mit dem Niederländischen Johanniterorden in der Allianz der Ev. Johannesorden verbunden. Zum Souveränen Malteserritterorden hält er enge Beziehungen.

Alle anerkannten Johannesorden führen gemeinsam das weiße achtspitzige Kreuz als geschütztes Zeichen. Johannes der Täufer ist ihr Schutzpatron. Sie leisten ihren Dienst unter dem Doppelauftrag "tuitio fidei et obsequium pauperum" (für den Glauben einstehen und den Schwachen helfen). Ihre caritativ diakonische Arbeit, ausgeübt von zahlreichen unterschiedlichen Ordenswerken, erstreckt sich über den gesamten Globus."

(Quelle: Mail von Friedrich Adolph Frhrt. v. Dellingshausen, Archiv des Johanniterordens)

Informationen/Archive

Großpriorat Heitersheim

Johanniter-Kommenden

Münster-Steinfurt

Die Kommende Steinfurt wurde vor 1222 gegründet, die Kommende Münster 1282. Münster war seit etwa 1650 Sitz der Steinfurter Komturei, ihr unterstanden die ostfriesischen Häuser.

Besitzwechsel

Münster-Steinfurt kam 1810 zum Kaiserreich Frankreich, 1817 an Bentheim-Steinfurt. Kommende Hassel (b. Recklinghausen) 1660 gegr., 1802 aufgehoben. Kommende Borken 1263 gegr., 1806 aufgehoben.

Gutsbesitz

  • Haus Stovern befand sich seit 1269 zunächst im Besitz der Johanniter zu Burgsteinfurt, ging dann an die Kapelle St. Gertrudis in Bentlage und gelangte 1437 an die Kreuzbrüder, welche sich in Bentlage niederließen.
  • Nach einer Urkunde von 1301, vertauscht Wessel von Lembeck, Burgmann von Dülmen, zu Visbeck bei Dülmen, sein Münstersches Burglehen zu Sythen in der Pfarre Dülmen mit der Johanniter Kommende gegen einen Hof in Marbeck und mit dem Bf. zu Münster den Beckershof zu Döring gegen den Wesselinghof zu Dülmen.
  • Das Erbe Melius im Ksp. Rheine, Bsch. Duthum geehörte 1770 Bürgermeister Lensing in Rheine als Erbpächter der Johanniterkommende.

Eigenbehörige

im Fürstbistum Münster

in 26 verschiedenen Kirchspielen:

Borkener Kommende

Einleitung

Grundlage für die Stiftung der späteren Johanniter Kommende bildete die Einrichtung der Ludgerikapelle in Borken. Ihr Vermögen floß in vollem Umfang in die Stiftung ein.

Ludgerikapelle

Bernhard Werence ist um 1201/ 03 als Stifter Patron der in den Amtshof zu Ramsdorf und Herrschaft Barnsfeld gehörenden Ludgerikapelle zu Borken und stattete dieses Gotteshaus mit Mitteln für eine Kaplansstelle aus, es zeugen Gottfried von Gemen, sein Bruder Goswin und Israel von Gemen. Bischof Herman weiht dies Gotteshaus. So ist auch der Besitz in Lembeck aus dem Eigentum der Werences erklärbar.

Bernhard Werence (1244, 1265, Sohn Hermanns, 1265 Wittwer u. 1273 Johanniterbruder), Patron d. Ludgeruskapelle Borken, Herr zu Reken, Hagen u. Frigelwic (1263). Auch dessen Bruder Gerhard de Lohn (1256, 1263), Schulte des Amtshofes Lon, ist Patron d. Ludgeruskapelle in Borken (Nachkommen nennen sich von Lon).

Gründung der Kommende Borken

Im Jahr 1263 bestimmen die Brüder Werenzo, Ritter des Johanniterordens in Burgsteinfurt, und Gerhard von Lohn, daß ihr Eigentum an dieser Kirche und aller Nebengebäude über Bernhard Werenco an die Johanniter übergehen sollte. Der Witwer wolle zukünftig ein Gott wohlgefälliges Leben führen.

Festigung durch Spenden

Kurze Zeit darauf schenkte der Edle Engelbert von Gemen mit seiner Frau Mechtildis und ihrem Sohn Vinzenz dem nunmehrigen Johanniter Orden in Borken die Erben Sophyenmühle und Strodroic im Kirchspiel Lembeck.

Noch einmal werden die Johanniter von den Leuten auf Haus Döring im Jahre 1317 bedacht, als Vincents Sohn der Edle Engelbert von Gemen und seine Frau Luitgardis, sowie die Tochter Gertrudis und der Borkener Bürger Otto von Lovesheim mit seiner Frau Kunigunde und Tochter Alheydis, dem Orden zu Borken 40 Mark in münsterischer Währung für eine tägliche Seelenmesse spenden.

Eigenbehörige

im Fürstbistum Münster

Archiv

  • Staatsarchiv Münster, Altes Reich, außerwestf. Territorien, Bestand Johanniergroßpriorat Heitersheim……

Übersicht

  • Mischbestand, haupts. aus Abgabe nach Auflösung des Archivs des Großpriorates in Heitersheim (1823/24).
  • 36 Urkunden 1451-1687, Kartei (A 34 I). 74 Akten bzw. Lagerbücher (12 Kartons) (1318) 1540-1809, Kartei u. Find¬buch A 34 (A 34 II).

Inhalt

Münster (mit Borken, Gelsenkirchen-Hassel, Ostfriesland): Lagerbücher 1655-1793 (14). Münster-Steinfurt: Ostfriesische Angelegenheiten (1318) 1540-1806 (10); Armenhaus St. Johann in Münster 1581-1809 (8); Verwaltung u. Auflösung der Kommende 1592-1813 (20). Hassel: Kauf u. Verwaltung 1681-1795 (23).

Andere Archive

  • Fürstliches Salm-Salm`sches und Fürstlich Salm-Horstmar`sches gemeinschaftliches Archiv, Bestand C Klosterarchive….bis 1803: Darin Johanniter Kommenden zu Borken und Wesel, 16 Urkunden (1449-1802, 3 Kartons Akten 16.-18. Jhdt.
  • Bentheim-Steinfurt (Hauptbestand des Archivs dort).
  • Unteilbarer Restbestand des Großpriorates Heitersheim im Generallandesarchiv Karlsruhe.
  • Altertumsverein Münster, Msc.. Darin: Urkundenabschriften, Nekrolog
  • Von u. Zur Mühlenschens Archiv auf Haus Ruhr in Bösensell (Gem. Senden). Darin: Memorienbuch
  • Staatsarchiv Münster, Bestand Beugelskamp und Rauschenburg. Darin: Freibriefe der Johanniterkommende Burgsteinfurt.

Literatur

E. Schöningh, Der Johanniterorden in Ostfriesland. 1973. - B. Regelmeier, Die Johanniterkommende zu Steinfurt. In: Westf. Z. 69 (1911). -

Kommende Wietersheim

Einleitung

(Kr. Minden-Lübbecke); Johanniterkommende, um 1322 gegründet, 1797 von der Ballei an den Landrat von Cornberg verkauft, König Jérôme von Westfalen erwarb sie 1810 und schenkte den Besitz seiner unehelichen Tochter Melanie.

Nachrichten

  • 1785 Beleidigung der Mitglieder der Kriegs- und Domänenkammer zu Minden durch den Komtur von Kleist zu Wietersheim und dessen Beschwerde wegen Sperrung der an ihn zu entrichtenden Abgaben seiner Eigenbehörigen
    • Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Kriegs- und Domänenkammer Minden.

Archiv

  • Staatsarchiv Münster, Altes Reich, Stifter und Klöster, Bestand Wietersheim - Johanniterkommende.

Übersicht

  • Im Bestand auch Akten der Johanniter-Ordens-Regierung in Sonnenburg betr. Wietersheim.
  • 131 Akten (15 Kartons) 1480-1802, Findbuch A 219.

Inhalt

Kommendeverwaltung u. Übertragungen an die Komturei, 1540-1739 (58); Eigenbehörige, Berechtigungen u. Güter 1480-1801 (38); Verhandlungen mit Minden u. Schaumburg-Lippe 1567-1802 (23); Bausachen 1669-1787 (8); Aktenverzeichnisse 1540-1739 (4).

Andere Archive

  • Staatsarchiv Münster, Depositum Landsberg-Velen, Bestand Falkenhof. Darin: Übertragung der Johanniterkomtureien Lagow und Wietersheim.

Literatur

Engel, W., Zur Geschichte der Johanniter-Komturei Wietersheim. In: An Weser und Wiehen. Beiträge zur Geschichte und Kultur einer Landschaft. 1983.

Kommende Herford

Einleitung

Vor 1231 gegr., 1810 aufgehoben.

Archiv

  • Staatsarchiv Münster, Altes Reich, Stifter und Klöster, Bestand Herford - Johanniterkommende.

Übersicht

  • Mischbestand, Die Herford betr. Akten aus dem Archiv des Großpriorates in Heitersheim seit 1823 im StA Münster.
  • 195 Urkunden 1239-1806, 236 Akten (27 Kartons) 1465-1812, Findbuch A 236 I, Bde l u. 2, A 236 II.

Inhalt

Lagerbücher u. Inventare (auch Kommende Lage betr.) 1660-1803 (20); Rechnungen 1465-1766 (53); Fürstabtei u. Stadt Herford, Landesherr, Komture, Eigenbehörige, Register, Besitz u. Prozeßsachen 1472-1809 (147).

Andere Archive

  • Staatsarchiv Münster, Übergangszeit, Königreich Westphalen, Bestand Zentralbehörden, Ministerien. Darin: Johanniterkommende Herford.
  • Staatsarchiv Münster, Depositum Landsberg-Velen, Bestand Kalbeck. Darin: Aufnahme des Dietrich Wilhelm Johann von Morrien zu Kalbeck in die Johanniterkomturei Lietzen.

Offizielle Webseiten

Johanniterorden

Malteserorden

Literatur

  • Geschichte des Malteserordens nach Verlot, bearb. v. Niethammer, Bd. l ff., Jena 1792.
  • Falkenstein, K., Geschichte des Johanniterordens, 1867.
  • Pflugk-Harttung, J. v., Die Anfänge des Johanniterordens in Deutschland, 1899.
  • Rödel, Walter Gert, Das Großpriorat Deutschland des Johanniterordens, Diss. phil., Mainz 1966.
  • Rödel, Walter Gert, Der ritterliche Orden St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, 1986.
  • Engel, C. E., Histoire de L'Ordre de Malte, Genf 1968.
  • Waldstein-Wartenberg, B. Graf v., Rechtsgeschichte des Malteserordens, 1969.
  • Wienand, A., Der Johanniter Orden, Der Malteser-Orden, 1970, 2. Auflage 1977.
  • Barz, W., Georg Schilling von Cannstatt, Ein deutscher Johanniter auf Malta, Der Johanniterorden in Baden-Württemberg 69 ( 1984), 5.
  • Lagleder, Gerhard Tonque, Die Ordensregel der Johanniter/Malteser, EOS-Verlag der Erzabtei St. Ottilien, 1983