Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/007

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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Vorwort

Gekommenen mit ganz wenigen Ausnahmen lückenlos zu gestalten. Bei 1 Pastor (Klunck - Parum) habe ich außer seiner eigenen nicht zutreffenden Angabe über die Herkunft nichts feststellen können; sonst sind Geburts-Ort und -Tag vollständig verzeichnet. Der Stand oder Beruf des Vaters ließ sich 1 mal nicht (Müller-Pinnow) und 1 mal nicht mit Sicherheit (Buchwald-Sanitz) ermitteln. Den Tod habe ich von 6 Pastoren nicht angeben können, die ihres Amtes entsetzt wurden oder dasselbe freiwillig aufgaben und Mecklenburg bezw. Europa verließen (drei gingen nach Amerika, ein vierter wahrscheinlich ebendorthin). Drei von ihnen mögen übrigens noch leben. Name und Herkunft der Ehefrauen sind restlos ermittelt mit 1 noch ins vorvorige Jahrhundert zurückreichenden Ausnahme (erste Frau des späteren Sup. Fuchs-Güstrow, von der nur der Name feststeht). Stand der Beruf des Vaters fehlen hier 4 mal, die Angabe des Todes 6 mal [1], das Sterbealter 1 mal, während der Sterbeort dem Datum relmäßig hinzugefügt werden konnte [2]. Alles in allem 21 Lücken bei über 10000 Einzelangaben (notabene: nur zu den toten seit 1820; die Angaben über die Lebenden sind dabei nicht mitgezählt). Mehr war nicht zu erreichen.

In den meisten Fällen konnte ich denn auch noch den Trautag feststellen; er fehlt im wesentlichen nur bei Nicht-Mecklenburgern, die bereits verheiratet nach hier kamen. Für die Kirchenbucheintragung der Eheschließung kommt neben dem Heimatsort der Braut zumeist derjenige in Frage, an dem der Betreffende zu der Zeit amtierte; sonst ist der Ort, an dem die Trauung stattfand, sofern er bekannt war, vor dem Datum eingeschaltet. Endlich habe ich zu den Pastoren, die nicht Meckl.-Schwerinschen Pfarrhäusern entstammten, nach Möglichkeit zu dem Namen des Vaters auch noch den der Mutter (wenn tunlich, mit Herkunft) und zu den Ehefrauen neben dem Geburtsort auch den Geburtstag noriert. Diese letzten Daten sind freilich nicht immer den Taufregistern unmittelbar entnommen, sondern es sind auch die Sterbeeinträge dafür benutzt; ob auf sie immer voller Verlaß ist, muß ich dahingestellt sein lassen. Eine jedesmalige Nachprüfung war mir hier nicht möglich; sonst habe ich alles,


  1. 3) Ausgeschieden sind hierbei eine Anzahl (11) Fälle, in denen Pastoren nach meist kurzer Amtstätigkeit in Mecklenburg eine auswärtige Pfarre annahmen oder aus sonstigen Gründen freiwillig oder unfreiwillig Mecklenburg verließen. Ihre eingene Spur ist auch dann noch weiter verfolgt, so daß mit 3 (in den obigen enthaltenen) Ausnahmen der Todestag ermittelt werden konnte; hinsichtlich der Ehefrauen war dies jedoch nicht möglich.
  2. 4) Bei den vor 1820 als Witwen gestorbenen Pastorenfrauen gilt als Sterbeort, wenn nichts anderes dazu vermerkt ist, immer die Pfarre.