Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/291
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Propstei für sich, wurde aber der Aufsicht der Gottorfischen General-Superintendenten untergeordnet seit 1581. Diese fungirten zugleich als Pröpste. Das Consistorium der Landschaft ward 1611 vom Herzoge bestätigt. Ueber diese fruchtbare Marschinsel brach 1634 eine furchtbare Verwüstung herein durch die Fluth vom 11. auf den 12. October, wo durch 44 Deichbrüche oder Wehlen das Meer hineinströmte, und 6408 Personen ihr Leben einbüßten, darunter 9 Prediger und 12 Küster[1]. Nachdem die Kirche zu Bruno?? durch die Fluth 1615 zerstört worden war, bestanden hier bis 1634 folgende Kirchen nach der neuen Eintheilung, die 1593 getroffen war, als die vormaligen fünf Harden auf drei reducirt wurden: In der Pellworm-Harde die alte oder große Kirche auf Pellworm mit einem Pastor und zwei Capellänen, die kleine Kirche daselbst, 1622 neu erbaut, mit einem Prediger, Buphever mit einem Pastor und einem Diaconus, Illgroff mit einem Prediger. Auf der Hallige Hooge ward schon seit etwa 1580 ein Prädicant gehalten, und die Einwohner erhielten 1622 die Erlaubniß, eine Capelle zu errichten, wozu der Generalsuperintendent Fabricius den Platz anwies, die aber erst nach der Fluth zu Stande kam. In der Edoms-Harde: Stintebüll, Gaikebüll, Trindermarsch, Odenbüll, Evensbüll, Hersbüll, Lith, Hamm, Morsum. Zu Gaikebüll, Evensbüll (bis 1626), Hamm, Morsum waren Diaconen, auch 1609 zu Stintebüll. In der Beltring-Harde: Eesbüll, Rörbek, Volgsbüll, Königsbüll, Bupsee, Bupte, Osterwold, Westerwold, und auf den Halligen Gröde, Oland und Nordmarsch, auf der letzteren seit 1599. Zu Königsbüll, Bupsee, Bupte und Osterwold standen zwei Prediger. Im Ganzen waren es also 24 Kirchen mit 36 oder 37 Predigern. Davon blieben nur übrig die beiden Kirchen auf Pellworm, die zu Odenbüll, und die auf den Halligen Gröde, Oland und Nordmarsch. Freilich setzte man an ein paar Orten mehr anfangs den Gottesdienst fort: zu Buphever, wo wieder an der Kirche gebaut ward, die aber nicht zu Stande kam, daher man 1640 die Materialien verkaufte; zu Gaikebüll, wo man noch 1640 die Kirche unterhielt, aber 1642 die Einwohner nach Odenbüll
- ↑ Kurz vor der Ueberschwemmung waren 8610 Einwohner gezählt. Die neuere Verfassung von Nordstrand gründet sich auf die Octroy, welche am 18. Juli 1652 den Nordstrandischen Participanten ertheilt ward. Corpus Statut. Slesv. I, S. 560. Heimreich, Chronik v. Nordfriesland II, S. 174.