Geistlicher Schild/25

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Geistlicher Schild
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linke Doppelseite

schet, so muss die Bezau-
berung weichen.
5. Wann in der Milch
oder Butter ein unnatür-
licher Schaden verspühret
wird, so soll man den Pfen-
ning ins Wasser legen, und
das Vieh daüber trinken
lassen.
Ex libello de effe&u Nu-
mismat. S. Bened. Fuldae
imprss. A. 1674.

rechte Doppelseite

Ein schöner
und
wol approbirter
H. Segen
zu
Wasser und Land.
Wider
alle seine Feinde so
ihm begegnen auf allen
seinen Wegen und
Stegen


Erstlich
Gedruckt zu Prag.