Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/035
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nicht darauf einging, wurde er vorgeladen und zuletzt durch Papst Martin V. in den Bann gethan. Gleichzeitig verfiel er auch in die Reichsacht. Kaiser Sigismund gebot ans königlicher Macht und Gewalt, den Geächteten weder zu hausen noch zu hosen, weder zu ätzen noch zu tränken. Erst 1423 wurde er wieder ans dem Bann herausgethan und seine Freisprechung am 11. November durch den Bischof Wilhelm von Straßburg in Lichtenau verkündigt, nachdem er versprochen, die Schirmvogtei über Schwarzach an seinen Schwiegervater Bernhard abzutreten und dem Kloster das Patronat über die Kirche in Scherzheim zu überlassen.
Daß Ludwig aber nicht allein Zölle erhob, sondern auch den Reisenden energischen Schutz gewährte, ersehen wir aus folgender Begebenheit, die sich in demselben Jahre ereignete. Etliche Kaufleute aus Frankfurt, Aachen und Gemünden wollten mit ihren Waren die Straßburger Freimesse beziehen. Glücklich gelangten sie bis Renchenloch. Dieser Ort ist nicht, wie vielfach zu lesen, untergegangen, sondern wurde mit Memprechtshofen vereinigt und liegt heute zunächst diesem Dorf an der Straße, welche von Freistett nach Scherzheim führt. Hier wurden sie von Graf Friedrich von Zollern all ihrer Habe beraubt. Auch Lichtenbergische Leibeigene aus der Umgegend sollen mitgewirkt haben. Als dies Ludemann hörte, brachte er das gestohlene Gut wieder herbei und leistete Vergütung für das, was unbeibringlich war. Zur Anerkennung dafür wurde er durch Meister und Rat zu Straßburg quit, ledig und loß" gesprochen. Im nächsten Winter aber erlaubte sich jener Raubritter ein ähnliches Wagstück. Auf offener Straße nahm er und seine Gesellen zwischen Freistett und Bischofheim andern Kaufleuten ihre Pferde und Waren weg. Diesmal aber hatte Ludwig ihnen aufgelauert, ertappte sie auf frischer That und warf sie in sein Burgverließ zu Lichtenau.
Diese Stadt muß einst ein gewaltig fester Platze gewesen sein. Die Stadtmauern wurden aus Befehl Ludwig XIV. geschleift, die alte Burg mit ihren festen und prächtigen