Schultheissbezirk

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Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulzen (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.

Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.

Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.