Vorwerk

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Vorwerk

ist ein Begriff aus der Entwicklung des Großgrundbesitzes insbesondere im Norden und Nordosten Deutschlands. Ursprünglich bezeichnet es einen vor einem Herrenhof gelegenen bäuerlichen Kleinbetrieb, später, nach weitgehender Aufgabe des gutsherrlichen Eigenbetriebs zugunsten herrschaftlicher Wohnsitze in Burg oder Stadt, bekam es die Bedeutung eines für einen Herrn bewirtschafteten Landgutes bis hin zur Verselbständigung zu einer dem Dorf vergleichbaren ländlichen Wirtschaftseinheit.