Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/253
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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in den Marschdörfern des Kirchspiels Breklum war Abhandlung in reinem Korn[1]. Das Kirchspiel Langenhorn gab dahingegen 5 Mark pro terragio, also Landgeld; Bordelum, mit Ausnahme des Dorfes Dörpum, welches zehntpflichtig war, pro terragio 24 Schillinge, doch kommt wieder der Ausdruck Zehnten vor[2]. In der Karr-Harde waren die Friesen ebensowohl als die dänischen Bewohner zehntpflichtig und sollten die zwanzigste Garbe und den Viehzehnten entrichten. Man sieht hieraus denn auch die öfter bemerkte Verschiedenheit zwischen den Friesen in den Utlanden (freien oder Königs-Friesen) und den am Rande der Geest ansässigen Herzogsfriesen.
Nun ist aber ein sehr merkwürdiger Umstand der, daß in dem Theil des Stifts mit dänischer Bevölkerung ein Unterschied hinsichtlich der Zehnten Statt fand, insofern nämlich theils der volle Zehnte entrichtet ward, theils nur der halbe, das will sagen: entweder Bischof, Kirche und Priester empfingen ein Drittel von der zehnten Garbe, oder aber ein Drittel von der zwanzigsten, im letztern Fall wurde von jedem Drag Korn, d. i. 20 Garben, eine Garbe abgegeben, und der Bischof erhielt also ein Bund (Näg, deren drei zu einer Garbe vereinigt werden), der Priester auch ein Näg vom Drag, wie es häufig ausgedrückt wird, die Kirche gleichfalls. Der volle Zehnte nun ward geleistet in der Thyrstrup-, Gram-, Haderslev-, Ries-, Slux-, Lundtoft- und Wies-Harde, sowie in Sundewith; der halbe Zehnten dagegen in der Karr-, Nord- und Süd-Gösharde, Uggelharde, und in Angeln; „dat drüdde Part vam twintigsten Schoofe“ wird hier als dem Bischof zuständig bezeichnet. Schoof aber ist soviel als Garbe, daher der Ausdruck Schooftegende im Gegensatz des Zehnten vom Lebendigen, Quiktegende[3]. Da wäre
- ↑ „In Brekeling Karspel de bi de Marsch wahnen de twintigste Tonne rein Korn, de upr Geest wahnen geven den twintigsten Schoof“. Schwabst. Buch 1523. Westph. IV, 3141.
- ↑ Lib. cens. Ep. Sl. ap. Langeb. VII, 476. Quodlibet Boel dat IX Scillingos ad decimam in Bordelum et illi dividuntur in III partes, quaram una Episcopo, altera Ecclesiae, tertia Rectori Ecclesiae.
- ↑ Quick bezeichnet in der alten Sprache das Lebendige, daher Quecksilber (argentum vivum), erquicken; im Dänischen noch Qväg, Vieh. auch Quäk, das nicht aussterbende Unkraut, hängt damit zusammen.