Forstverwaltung (Lippedepartement)

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Verwaltungsaufteilung

In Betreff der Forstverwaltungen ist das französische Kaiserreich in mehrere Conservations - Bezirke eingetheilt.

Aufgaben

In den Departements sind in Betreff der Forstverwaltung Inspectoren, Unter - Inspectoren, Ober- und Unter-Förster angestellt, die auf die Benutzung des Holzes und Bewirthschaftung der Forsten Acht haben.

Die den Gemeinden, Erziehungs - Armen- und anderen öffentlichen Anstalten gehörigen Gehölze sind der Aufsicht der Forstverwaltung unterworfen, nur auf ihre Anweisung können die jährlichen Holzschläge vorgenommen werden.

In allen Forsten und Gehölzen ohne Unterschied können keine Eichen und Ulmen gehauen werden, wenn nicht vorher ein Forstbeamter gemeinschaftlich mit einem Hochbootsmann anerkannt hat, daß dieselbe nicht zum Schiffbau tauglich oder erforderlich sind. Jeder ohne solche Erlaubniß vorgenommene Hieb kann Beschlagnahme des gefällten Holzes und Strafe nach sich ziehen. — Im Lippe - Departement ist bisher ein solcher Hochbootsmann noch nicht angestellt, die Erlaubniß wird daher noch allein von der Forstverwaltung ertheilt.

Fischerei

Ein anderer Zweig der Forstverwaltung besteht noch in der Aufsicht und Erhaltung der Fischereyen.

Quelle

  • Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).