Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/019
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von Grevenbroich gebeten wird, Jemand von den Seinigen oder aus dem Kloster St. Niclas zu verordnen, um den Dienst in Bedburdyck abzuhalten.
1613 berichtet Theoderich von der Wiesen, daß sein Bruder Mathias, Besitzer des Nicolai-Altares in Bedburdyck sich verheirathet, der Graf mögen einen andern Bruder mit jenem Altare begnadigen, worauf jener erlaubt, dass die Mutter, Wittwe von der Wiesen aus Reifferscheid, die Gefälle und Renten des genannten Altares bis zur Revocation unter der Bedingung behalte, daß der geistliche Dienst zur gebührlichen Zeit verrichtet und der Altar auf ihre Kosten reparirt werde. Daß aber der Dienst seit lange nicht gehalten wurde, geht aus ein Visitationsprotokolle vom Jahr 1602 hervor. Diese Visitation wurde gehalten vom Dekan Johann Osterrath, Pastor und Prior in Grevenbroich. Dort heißt es: "Es ist zu Bedbur ein Altar s. Nicolai. Rector est pastoris sacellanus in absentia et infirmitate. Der Altar hat an Renten 31 Malter Roggen. Nunquam officium divinum iuxta fundationem perficitur, neque in patrocinii die. Zu wissen, wie zu Bedbur ist fraternitas zu den 4 Quatertemper, ungefähr jährlichs VIII oder 6 Malter Roggen; werden nicht gehalten, müssen zum wenigsten propter fundationes gehalten werden.
Eine Visitation vom Jahre 1615 lieferte kein besseres Resultat.
In demselben Jahre berichtet der Domprobst Eitel Friedrich zu Zollern, wie er bei Visitation seines Archidiakonates die Pastoren von Bedburdyck und Hemmerden eines sehr ärgerlichen und gottlosen Wandels gefunden; sie unterließen speciales confessiones, duldeten, daß sich haeresis einschliche usw. Er, als Archidiakonus, könne solches nicht länger ansehen; Graf Salm, der die Collation habe, möge andere, besser qualificirte Männer dorthin als Pfarrer setzen.[1]
Darauf hatte der Graf, wie es scheint, in gereiztem Tone geantwortet. Der Archidiakom replicirt, in seinem Schreiben habe er Seine Liebden nicht bezüchtigt, als wenn Sie und erst bei Ihrer Regierung habe haeresis einschleichen lassen, genug, daß jene Pastoren untauglich seien. "Was sonsten," so fährt er weiter fort, "Eure Liebden anmelden, daß derselben Herrschaft Dyck so wenig der Kölnischen, als einiger anderer Jurisdiction unterworfen sey, ist zwar in uffgemeltem Schreiben mein Meinung nit gewesen, solches in Disputat zu ziehen, lass es an sein ort gestellt sehn, aber so viel die Geistlichkeit betreffen thut, kann solcher Orth so wenig, als andere ohne geistlichs oberhaupt seyn. Damit aber Eure Liebden nit vermeinen, das von mir eingegriffen oder neuerung gesucht, so schicke ich aus den vielen actibus,
- ↑ Die versuchte Rechtfertigng beider Pastoren siehe im Anhang, 2