Matrikel ritterschaftlicher Güter in Westfalen
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Matrikel ritterschaftlicher Güter in Westfalen. Im königlich-preußischen Gesetz vom 27.03.1824 betreffend die Anordnung der Provinzialstände in Westfalen wurde die Einrichtung von vier Ständen festgelegt. Der zweite Stand bestand aus der Ritterschaft. Sie bildete den größten Block der verbliebenen Grundbesitzer des alten Reiches und verfügten in den meisten Fällen über die ererbten Archive mit den Aufschreibungen über die Erbgüter der ritterschaftlichen Grundherren aus den Zeiten des alten Reiches. Kennt man den zuständigen Grundherrn des Hofes seiner Vorfahren, kann man nach dem Verbleib des Archivs des damaligen Grundherrn suchen.
Die Lage des Hofes seiner Vorfahren im Münsterland und den zuständigen Grundherren findet der Interessierte im Band 52 der westfälischen Beiträge zur Familienforschung Höfe des Münsterlandes und ihre grundherrlichen Verhältnisse.
Die Matrikel ritterschaftlicher Güter in der Provinz Westfalen 1830-1886 Westfalen und Nachweis ihrer Archive sind erfasst in dem gleichnamigen Aufsatz des vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe herausgegebenen Buches "Westfälische Quellen und Archivverzeichnisse, Band 13, Tradita Westfaliae, 1987, ISSN 0722-3870, S. 597 bis 707, einschließlich Register.
Hilfreich ist weiter der Band "Adelsarchive in Westfalen" welcher unter der ISBN Kennung 3-79923-0711-1 von den "Vereinigten Adelsarchiven e.V." 1998 herausgegeben wurde. Da einige Adelsarchive von Kommunen aufgekauft wurden, ist es im Einzelfall sinnvoll als weiteres Buch das "Handbuch der Kommunalarchive in Nordrhein- Westfalen" zur Hand zunehmen. Es wurde herausgegeben vom Landschaftsverband Westfalen- Lippe im Jahr 1996 unter der ISSN Kennung 09646-0594.--bodo-stratmann 16:13, 15. Jun 2005 (CEST)