Bastard

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“ 31.05.1531 ... „onsers lantrentmeisters Lyffertz van Wylich, bastert ...

bastert = Bastard

Bedeutung: außereheliches Kind, übliche Bezeichnung regelmäßig nur bei Kindern von Adligen. Sie wurden von den Vätern in der Regel anerkannt und in Testamenten bedacht. Die Mädchen wurden meist gut ausgestattet und verheiratet. Männlichen Bastarde führten in den meisten Fällen den Namen und öfters auch das Wappen ihres Erzeugers, mit einer diagonalen Linie belegt, dem sogenannten „Bastardfaden", welcher dann von deren Erben beibehalten wurde.