Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/305

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  2. Band  |  3. Band  |  4. Band
1. Band  |  Inhalt des 1. Bandes
<<<Vorherige Seite
[304]
Nächste Seite>>>
[306]
Datei:SH-Kirchengeschichte-1.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


II. Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec. 305


die Dithmarscher in ihren Bund. Die Lübecker bekamen Anweisung auf Kiel und dieses in ihre Gewalt. Graf Gerhard aber erhielt vom Könige Schleswig und Holstein zu Pfande. Er läßt sich huldigen: es zeigt sich aber, daß er an erblichen Besitz denkt; Gerhard wird gefangen genommen, muß sich vergleichen und verläßt das Land 1470. Nun aufs Neue von Seiten des Königs Verpfändungen und Verkäufe, um Geld zu machen, nachdem es mit der Ritterschaft zu einem Concordat gekommen. Aber die Marschgegenden um Itzehoe, die es mit Gerhard halten, müssen mit Waffengewalt unterworfen werden. Als Gerhard 1472 wiederkehrte, gab es einen Aufstand in den Friesischen Marschen und in den Störmarschen, der gewaltsam unterdrückt ward. Das aufblühende Husum entging eben der Gefahr ganz vernichtet zu werden, wie gern die Hamburger solches auch gesehen hätten. Dagegen hatten sie sammt den Lübeckern Flensburg zu Pfande. Der Erfolg von allem war, daß die Hansestädte ihres Handelsvortheils wahrnahmen, die Ritterschaft in ihrer Weise ihres Vortheils durch die Pfandschaften und Erwerbungen, die in ihren Händen blieben, daß die freien Bauerngemeinden eingeengt wurden, der König aber ziemlich Ruhe bekam. Zu bemerken ist aus seiner ferneren Regierungszeit hier noch vornehmlich, daß die Kopenhagener Universität 1479 zu Stande kam, freilich mit sehr geringem Anfange, aber in späteren Zeiten einflußreich, insofern nachmals viele Geistliche des nördlichen Schleswig dort ihre theologische Ausbildung erhalten haben; ferner, daß der Kaiser 1474 die Grafschaften Holstein und Stormarn zu einem Herzogthum erhob, auch die Dithmarscher als „herrenlose Leute“ hinzulegte. Ueber die auf einer Wallfahrt nach Rom vom Papste damals erlangten großen Zugeständnisse werden wir später berichten. 1480 griff Christian die Uebermacht des Adels an, der zum Theil hart auf seinen Gütern wie in den verpfändeten Aemtern die Unterthanen bedrückte. Der Adelsbund von 1469 ward zernichtet. Die Creditoren des Königs mußten sich zu einer Abrechnung verstehen, wobei vieles willkürlich gestrichen ward. Bald darauf starb Christian I., 1481, 22. Mai.

Der Plan, die Herzogthümer dem jüngeren Sohne des verstorbenen Königs Friederich zuzuwenden, kam nicht zur Ausführung; man huldigte sowohl dem älteren Sohne Johann oder Hans, der bereits zum Nachfolger im Königreiche bestimmt war, als dem jüngeren, bis, nachdem nun letzterer zu seinen Jahren gekommen, die


Michelsen, Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins. I.

20