Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/289

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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II. Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec. 289


Krone entsagen und sich wieder mit dem Herzogthum begnügen. Gerhard empfing zur Entschädigung Fühnen erblich, doch unter Vorbehalt, daß wenn Herzog Waldemar ohne Leibeserben heimginge, er wieder in den erblichen Besitz des Herzogthums treten sollte, eine Bestimmung, die für die Folge von Bedeutung war. Als Pfandschaft aber für seine aufgewendeten Kosten, über welche er die Rechnung auf 40,000 Mark löthigen Silbers stellte, hatte er fast ganz Nordjütland inne, mit Ausnahme von Skanderburg. Hier hielt der König Hof, sowie sein Sohn Erich, der schon 1324 zugleich mit dem Vater die Krönung empfangen hatte, zu Nyburg, wo er 1330 Gerhard des Gr. Schwester Elisabeth, verwittwete von Sachsen-Lauenburg, zur Gemahlin erhielt, damit das Band zwischen dem Königs- und Grafen-Hause sich enger knüpfe. Auch dies dauerte nicht lange; im folgenden Jahre ward diese Gemahlin verstoßen. Als die Grafen Gerhard und Johann der Milde sich entzweiten, ergriffen die beiden Könige des Letztern Partei, wurden aber auf der Loheide bei Schleswig (30. November 1331) von Gerhard geschlagen. Der jüngere König Erich stürzte mit dem Pferde und starb an den Wunden; Christoph rettete sich nach Kiel. Gerhards Forderung aber wächst auf 100,000 Mark löthigen Silbers, seine Pfandschaft wird auch über des Königs Friesen ausgedehnt. Der König aber lebte fortan auf Laaland zu Saxkjöbing unter seines Stiefbruders Schutz, hatte eigentlich nichts mehr, nicht ein eigenes Haus. Er starb in Nykjöbing auf Falster 1332, 2. August. Für einen König war kein Raum mehr; einen wieder zu bestellen, daran ward nicht gedacht. Was jenseits des Sundes lag, war an Schweden gefallen. Alles Uebrige hatten die beiden holsteinischen Grafen in ihrer Gewalt, unter ihnen die Ritter ihres Gefolges und die inländischen Großen. In Schleswig aber führte Waldemar, der einst König gewesen, eine Scheinherrschaft, denn alles ging nach dem Willen seines Oheims Gerhard, der erst 1336 die Vormundschaft über Waldemar niederlegte, wobei die Rechnungsablage ihm erlassen ward. Auch Gerhard nannte sich Herzog von Jütland, ja in einem Zollprivilegium für die Flensburger 1337 spricht er von seinem Reiche. Der ältere von weiland König Christophs noch lebenden Söhnen, Otto, machte freilich einen Versuch zu etwas zu gelangen; einige Friesische Harden, Pellworm-, Böking-, Horsbüll-Harde fielen ihm zu 1333, aber im folgenden


Michelsen, Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins. I.

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