Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/236

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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236 XV. Einfluß des Christenthums auf die Völkerschaften unsrer Gegenden.


Herkunft, wie wir noch sagen (2). Fromm bezeichnet in der heidnischen Zeit ebenso tapfer; fromme Handlungen sind da männliche Thaten und ein „frommer“ Schlag war der, welcher den Hirnschädel des Widersachers zerspaltete (3). In diesem Sinne sagt noch Helduaderus 1623, wenn er vom Ende des König Niels redet: „Er selber entwich nach Schleswig, da haben ihn die frommen Bürger zu Todt geschlagen Anno Christi 1135 Vnd also ihres Hertzogen Todt an ihm gerechet.“ Tugend ist ursprünglich so viel als Mannhaftigkeit und Tauglichkeit (4), und empfängt erst weit später die moralische Bedeutung. Alles, auch in der Sprache, wies auf die körperliche Kraft hin, wie dies recht eigentlich dem Sinne des Heidenthums gemäß ist, und das nordische zumal mag man mit Recht eine Helden-Religion nennen, die daher von Odins Saal den Sklaven ausschloß, welcher unmöglich zu ihm gelangen konnte, weil er nicht den einzigen Weg, der dorthin führte, betreten durfte, den Weg des Heldentodes. Doch kamen die Sklaven nach dem Tode zum Thor. So tief gewurzelt war der Unterschied der Stände, daß nach der heidnischen Vorstellung selbst in das Jenseits hinüber die Scheidung reichen mußte.

Und da tritt nun das Christenthum hinein und verkündet ganz andre Wege zum Heil, das dem Sklaven eben so wohl werden kann als dem Königssohn, verkündet für das Diesseits schon eine Gleichheit der Menschen, wonach der Edelgeborne in dem verachteten Sklaven, der bisher nicht als Person sondern als Sache ist angesehen


(2) So ist noch ziemlich spät der Name Godemannen für ehrsame Männer geblieben; oft sind es die Angesehenen, die Reicheren, Erfahreneren; es wird meliores und seniores übersetzt. Begreiflich sind die guten Männer, Godemannen, oft die Edelgebornen. Wie weit aber dies alles entfernt vom moralischen Begriff gut!

(3) Vedel Simonsen, den danske Adels- og Ridderstands-Historie 1. Deel 1. Hefte, S. 15: „et fromt Slag var det, som klövede Modstanderens Pande.“ Der Fromme ist der Tüchtige, in welcher Beziehung es eben sei. Daraus erklärt sich auch die Benennung der framen Holsten als Gerichtsbeisitzer. Dann ist fromm aber auch, was nicht schadet, wie wir noch sagen, ein frommes Thier.

(4) So ist ja auch virtus von vir abgeleitet und vir wiederum eigentlich, wie Möser nicht uneben bemerkt, der Bedeutung nach ein Wehr, der sich recht tüchtig wehren kann.