Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/165
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Dänemark mit sich genommen, die in England getauft wurden, bisher also noch Heiden gewesen waren. Anders aber stand es rings umher im Lande. Kirchengesetze von der Strenge, wie die vorhin angeführten Englischen, wenn sie auch erlassen wurden, ließen unmöglich mit Einem Male sich in einem Lande zur Geltung bringen, das der Herrscher selten besuchte, und in welchem ganz andere innere Verhältnisse waren als in England. Dort in dem eroberten Lande war alles strenger geordnet, alles unter eine Anzahl größerer Grundherren vertheilt; hier aber, wenigstens auf der Halbinsel, war von Alters her ein freier und noch sehr selbstständiger Bauernstand. Es kam alles darauf an, in wie weit die Bonden sich zu fügen geneigt waren oder dazu angehalten werden konnten. Noch ein halbes Jahrhundert später war die Einführung der Zehnten nicht durchzuführen. Dabei ist ferner in Betracht zu ziehen der Mangel an Lehrern des Christenthums. Es kamen freilich deren aus England, andere aus Deutschland; die Zahl der Eingeborenen unter den Geistlichen aber war noch sehr gering, und daher finden wir noch lange über Knuds Zeiten hinaus, daß man, wenn gepredigt wurde, Dollmetscher gehabt habe, welche die Vorträge satzweise in die Landessprache übertrugen. Endlich ist noch zu erwähnen, daß Knud nach den Berichten mehrerer Schriftsteller zuerst den Mönchen hier Eingang verschafft habe, oder die ersten Klöster gestiftet, und dazu aus seinen Einkünften die Mittel angewiesen. Aber wiederum mangelt es gänzlich an Nachrichten darüber, wo denn solche Klöster eingerichtet worden sind. Allerdings sind hier früher schon Mönche gewesen, die meisten Männer, welche bis dahin sich um die Ausbreitung des Christenthums verdient gemacht hatten, gehörten dem Benedictiner-Orden an, der damals noch der einzige war, selbst mehrere Erzbischöfe und Bischöfe waren aus den Klöstern hervorgegangen. Die Klöster waren hauptsächlich Anstalten für die Heidenmission, für welche sie ihre Zöglinge bildeten. Es ist sehr glaublich, daß Knud es nicht werde unterlassen haben, dem Lande selbst nun solche Anstalten zu verschaffen. Soll man rathen, wo etwa solche ihren Platz gefunden, so wären es wohl vornehmlich die Bischofssitze, und wir dürften also für Schleswig und Ripen etwa solche Stiftungen schon in jener Zeit annehmen. Es wird später im Verlauf der Geschichte sich Veranlassung darbieten, darauf zurückzukommen.
Vorläufig sind es, alles zusammengenommen, für das Schleswigsche