Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/156
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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zu Ripen wird übrigens etwa in das Jahr 1012 gesetzt ,Referenzfehler: Für ein <ref>
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-Tag. Diese Nachricht ist sehr merkwürdig, denn sie zeigt uns den Anfang einer festeren Gestaltung des Kirchenwesens. Es waren aber zu der Zeit auf der Halbinsel nur zwei Bisthümer, Schleswig und Ripen, und wir haben also hier die Erwähnung der Gränzlinie beider, welche durch das nachherige Herzogthum Schleswig hinlief und für die Folgezeit von nicht geringem Einflüsse gewesen ist, daher wir dieselbe einer näheren Betrachtung unterziehen müssen.
Es ist sonst in der Regel geschehen, daß die bischöflichen Sprengel auf die Weise gebildet wurden, daß man zu jedem eine Anzahl Landschaften nach der bereits vorhandenen Eintheilung legte, uud somit die Bisthumsgränzen mit Landschaftsgränzen zusammenfielen. In Deutschland lassen sich daher vielfältig die alten Gaugränzen nach der Begränzung der bischöflichen Sprengel gegen einander nachweisen. Wir finden in Jütland später, als das Bisthum Ripen sich in vier Bisthümer zertheilte, ein gleiches Verfahren. Gewisse Syssel mit ihren angehörigen Harden wurden jedem Bisthume beigelegt. Aber hier bei der Abgränzung der Bisthümer Ripen und Schleswig gegen einander ist darauf keine Rücksicht genommen. Es ward die Diöcesangränze quer durch Syssel und Harden gezogen.