Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/046
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [045] |
Nächste Seite>>> [047] |
Datei:Genealogie Bongart.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Schiedsfreunden zur Entscheidung. Dazu wurden auserwählt Johann von Vlatten Propst zu Aachen und Kanzler, Werner von Plettenberg Marschall und Amtmann zu Bergheim, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Johann Herr zu Elmpt und Burgau. Diese Herren traten am 29. July 1555 im Städtchen Bergheim zusammen, und nachdem sie hin und her deliberirt hatten, lautete ihr Spruch dahin, dass um das Amt das Loos geworfen werden solle, und welchem von beiden Brüdern dasselbe zufalle, der solle verbunden sein, dem andern jährlichs 35 Thaler zu entrichten. So ward denn zu Bergheim geloost, und das Erbkämmerer-Amt ist durchs Loos dem Werner von dem Bongart zugefallen. Derselbe empfing dann am 2. December 1555 die desfallsige Belehnung.
Wilhelm von dem Bongart zu Bergerhausen, Herr zur Heyden und Blyt, und seit 1571 Chur-Cölnischer Statthalter im Lande von Valckenburg. Durch seine Gattin Margaretha von Palant zu Laurenzberg, mit der er sich im J. 1543 verehelichte, sind theils zur Hälfte, theils in kleinern Parzellen, einige Palandische Güter, und namentlich die Rittersitze Nothberg(*) und Bettendorf, in der Folge an seine Familie gekommen. Er ist den 3. September 1596 gestorben; seine Gattin am 14. Februar 1586. Ihre Kinder sind folgende:
- 1. Wilhelm von dem Bongart .(B)
- 2. Werner von dem Bongart zu Bergerhausen, mit welchem Rittersitze er 1572 belehnt wurde. Er ist unverehelicht wohl kurz vor 1585 gestorben. Seiner geschieht auch
- (*) Nach Absterben der Anna von Gertzen Wittwe von Palant nahmen die Herren von Roishausen das ganze Haus Nothberg in Anspruch Es kam zum Prozess, der im J. 1682 dahin entschieden wurde, dass die von dem Bongart und von Roishausen jeder drei Zehntel, und die von Quad zu Buschfeld vier Zehntel erhalten sollten.