Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/032

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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steht. Agnes ist ohne Zweifel die Tochter der Catharina, und ist mit Gütern ausgesteuert worden, an denen ihre Mutter, wie es scheint, kein Eigenthumsrecht hatte. Dass aber Catharina ausser ihrem Sohne Goedert von Celles auch noch andere Kinder hatte, ergiebt sich aus zwei Zeugnissen, die gleich nach ihrem Tod ausgestellt wurden. Unter dem 21. July 1460 bescheinigt nämlich die Abtissin des Stifts an der Sambre, dass diese Col legiat-Kirche ein weltliches Stift sei; dass es schon seit einigen Jahrhunderten den Damen gestattet sei, dasselbe nach Belieben zu verlassen und sich zu verehelichen; dass Catharina von dem Bongart mit Johann von Celles gesetzmässig getraut worden, und dass aus dieser Ehe Goedert und einige andere Kinder entsprossen seien. Auf Grund dieses Zeugnisses bescheiniget dann am 26. July die Ritterschaft von Namur, dass Goedert von Celles nach den Landes-Gesetzen der rechtmässige Erbe der Catharina von dem Bongart sei, und bemerkt dann ferner: »ut vaga relatione didicimus, nonnulli indebite se opponentes, eundem Godefridum in bonorum suorum assecutione pacifica molestare nisi sunt et comminantur, allegantes licet nulliter et absque causa legitima ipsum Godefridum dictae quondam dominae Katharinae legiti-mum non fuisse seu fore filium aut heredem proximio-rem, ac matrimonium inter dominum Johannem de Celles et dominam Katharinam de Bongart non fuisse legitimum, rite per ecclesiam contractum«. Könnten wir Herrn Goedert von dem Bongart noch selbst vernehmen, ich glaube, er würde nicht ganz auf dieselbe Weise allegiren, sondern er würde überhaupt in Abrede stellen, dass seine Tante Erbgüter hinterlassen habe. Es hat allen Anschein, dass Catharina das Stift betreten, nicht als eine eigentliche Stiftsdame, sondern als geistliche Tochter; als Nonne sollte sie dort ihre Lebenstage be-schliessen. Sie heirathete aber. Ihr Ehebund wurde von der Kirche geweihet, aber ohne Einwilligung der Ihrigen geschlossen. Eine Aussteuer hat sie sicherlich


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nicht erhalten. Aber wie ist sie denn zu den in Rede stehenden Familiengütern gekommen? Güter, welche eine Aussteuer, die sie als weltliche Tochter zu hoffen gehabt hätte, ziemlich übersteigen. Ich glaube, die zu Anfang erwähnte Belehnung giebt uns hier Aufschluss. Wie jenen halben Zehenden, so hat Goedert von dem Bongart seiner Schwester, wahrscheinlich aus besonderer Affection gegen sie und aus Rücksicht auf ihre Kinder, auch wohl die andern Güter vermacht, aber dies alles nicht eigenthümlich und erblich, sondern nur zur lebenslänglichen Nutzniessung; das Eigenthumsrecht übertrug er auf seinen gleichnamigen Neffen Goedert von dem Bongart. Im J. 1449 stellte Goedert von Celles eine Bescheinigung aus, worin er bekennt, dass zwölf Malter Roggen Erbpacht, welche seine Mutter jährlichs zu Mertzen (Mertz) zu erheben habe, nach Tod derselben an seinen eben genannten Vetter fallen sollen. Mag nun dieser Roggen eine Rente sein, die der Catharina als Nonne überwiesen worden war, oder mag sie denselben gleichfalls von ihrem Bruder gehabt haben: jedenfalls ist dies Attestatum eine Bestätigung meiner Ansicht.

E.

Statz von dem Bongart Erbkämmerer des Lands von Jülich. Seine Gattin war Heylke Durtzant Tochter des Hermann Durtzant Scheffen zu Aachen, und der Heylke von Hoe-kirchen. Statz von dem Bongart übernahm die Schulden ihres ersten Gatten Johann von Eynenberg, und erhielt daher von dessen Schwiegersohn Daem von dem Bongart im J. 1406 eine Verschreibung auf die Hälfte des Schlosses Eynenberg: welche Pfandschaft ihm 1423 von Sanders von Kettenis erneuert ward. Mit Heylke hatte er zwei Söhne. — Im J. 1424 schritt er zur zweiten Ehe mit der Wittwe des Ritters Johann Schillinck von Vilich des Jungen, nämlich mit Nella Erbtochter des Wilhelm von Bergerhausen und der Rycka von Nuwenkirchen. Nella bringt in dem Ehevertrag all ihr Gut zu Bergerhausen und Blatzheim, ihren Hof zum Bongart