Weichbild

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Begriffsklärung

Gemäß Haberkern/Wallach[1] bezeichnet das "Weichbild ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst."

Niedersachsen

In Niedersachsen bezeichnete das Weichbild den Flecken.

Schlesien

In Schlesien bezeichnete das Weichbild den Kreis.


GOV-Objekttyp

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist Weichbild,

Literatur

  1. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.