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Begriff der Genealogie.
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Die Erkenntnis von dem Zusammenhange lebender Wesen in
Folge von Zeugungen der einen und Abstammung der andern kann
im allgemeinsten Sinne als die Grundlage alles dessen angesehen
werden, was unter Genealogie zu verstehen ist. Sie umfaßt in
dieser weiten Bedeutung des Wortes die gesammte geschlechlich
fortgepflanzte Thierwelt und findet ihre Anwendung in Bezug auf
alle Gattungen und Arten derselben. Für die objektiv wissen-
schaftliche Betrachtung bietet sich jedes geschlechtlich erzeugte Wesen
als Gegenstand genealogischer Forschung dar und jede Erforschung
des Lebens erlangt unter diesem Gesichtspunkte den Charakter einer
genealogischen Wissenschaft. Indessen ergiebt sich zwischen den
Objekten der auf Zeugung und Abstammung gerichteten genea-
logischen Betrachtung ein wesentlicher Unterschied in Folge des
Bewußtsein des Zusammenhangs zwischen Erzeugern und Erzeugten.
Das Thier erkennt seine Eltern vermöge des Bedürfnisses der eigenen
Lebenserhaltung während eines Zeitraums, dessen Dauer von der
Höhe der Entwicklung seiner Gattung abhängig ist, aber erst beim
Menschen beginnt eine von dem unmittelbaren Trieb des Lebens
unabhängige Erkenntnis des Zusammenhangs zwischen Eltern und
Kindern: In der Stufenfolge organischer Wesen gelangt man endlich
zu gewissen Arten von Menschen, welche sich durch das allgemein
vorhandene genealogische Bewußtsein von den Thieren und wahr-
scheinlich auch von andern Arten deutlich unterscheiden lassen, die
nach sonstigen Eigenschaften ihnen menschlich nahe verwandt er-
scheinen mögen. Eine sichere anthropologische Kenntnis davon, bei
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