Kirchenbuch

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Ein Kirchenbuch (auch Matrikel genannt) enthält Aufzeichnungen über kirchliche Amtshandlungen gegenüber Personen. Sie werden deshalb auch als Amtsbücher bezeichnet.

Verzeichnet sind meist Taufen (nicht Geburten!), Trauungen, Beerdigungen (nicht Sterbefälle!) und - je nach Konfession - Kommunionen, Firmungen und Konfirmationen. Gelegentlich sind bei Taufeinträgen das Geburtsdatum sowie bei Begräbniseinträgen das Sterbedatum vermerkt. Die älteren Kirchenbücher sind meist chronologisch geführt (ungeachtet der verschiedenen Amtshandlungen), die jüngeren zwar auch chronologisch, jedoch nach Amtshandlungen (Kasualien) getrennt. Im letzeren Falle sind auch Bezeichnungen wie Taufbuch, Heiratsbuch, Sterbebuch und ähnliche Bezeichnungen wie Taufregister, Trauregister, Begräbnisprotocoll usw. gebräuchlich.

Die Einführung der katholischen Kirchenbücher (für Taufe und Heirat) wurde 1563 von Konzil zu Trient im Zusammenhang mit der Reformation/Gegenreformation beschlossen. Wann die Priester dann tatsächlich begannen, Kirchenbücher zu führen, war lokal recht unterschiedlich. Auch die reformierten Pfarrer begannen etwa zu dieser Zeit, Aufzeichnungen zu führen.

Viele Kirchenbücher überstanden den Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) nicht, so dass häufig nur noch die späteren Kichenbücher vorhanden sind.

Kirchenbücher werden von Genealogen in Form von Verkartungen oder Ortsfamilienbüchern bearbeitet.

Siehe auch:
Projekt KB-Datenerfassungen
Auflistung von Ortsfamilienbüchern