Diskussion:Portal:DigiBib/Aufnahmerichtlinien für Bücher

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Digitalisate auf anderen Webpräsenzen oder Datenträgern

Es ist ferner zu beachten, dass zwar das Urheberrecht der Werke abgelaufen sein kann, aber jeder, der ein solches Werk digitalisiert, erwirbt ein Urheberrecht an seinen Digitalisaten. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Inhalte dieser Digitalisate bzw. der digitalisierten Bücher bei uns nicht erfassen dürfen.

Faire Lösung

Wir erfassen die Inhalte eines Fremddigitalisats im GenWiki und setzen einen Link auf das Digitalisat. Damit ist die Belegbarkeit und Nachprüfbarkeit unserer Transkription gewährleistet.

Davon unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit, beim Hersteller des Digitalisates eine Genehmigung zur Nutzung der Bilddateien in der Digitalen Bibliothek im GenWiki zu erwirken oder eigene Digitalisate einer Originalvorlage zu erstellen. Eine erhaltene Genehmigung bitte über DigiBib@compgen.de zur Archivierung einreichen.

Kommentar

Das ist Unsinn. Beim Digitalisieren entsteht DEFINITIV kein Schutzrecht nach § 72 UrhG, siehe Wikipedia:Bildrechte oder Wikisource:Urheberrecht oder http://archiv.twoday.net/stories/3203578/ oder Vogel in Schricker, UrhR ³2006 § 72 Rz. 23 --Klausgraf 17:36, 4. Aug. 2007 (CEST)

Das ist nicht Unsinn, sondern Auslegungssache. Wir wählen (derzeit) den vorsichtigeren Weg und ich bitte Dich, im Namen des Vorstands, unsere Haltung zu respektieren. Wir respektieren auch die Haltung von WP und Wikisource. --Marie-Luise (Carl) 08:50, 5. Aug. 2007 (CEST)

Ich werde das bestimmt nicht respektieren, weil ich weiss, das es übertrieben und unsinnig ist. Wie in archiv.twoday.net gezeigt, ist es absolut daneben, bei der Digitalisierung ein Schutzrecht zu beanspruchen. Wenn das Auslegungssache ist, ist auch 1+1=2 Auslegungssache. --Klausgraf 23:36, 5. Aug. 2007 (CEST)