Kreis
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Weblinks
- Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurde nach dem Vorbild Preußens in den Ländern Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Anhalt, Oldenburg und Braunschweig sowie im damals gerade an das Deutsche Reich "angeschlossenen" Österreich die Bezeichnung "Landkreis" für die entsprechenden Gebietskörperschaften sowie die Bezeichnung "Landrat" für die Führungsspitze des Landkreises einheitlich eingeführt[1].
- Diskussion zu Altkreisen in Nordrhein-Westfalen auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie_Diskussion:Ehemaliger_Landkreis_in_Nordrhein-Westfalen
- vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Kreisreformen_in_Deutschland_bis_1949#Kreis.2FLandkreis_u.a
- ↑ Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938. In der Verordnung nicht erwähnt werden Preußen, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die Kleinstaaten Lippe und Schaumburg-Lippe sowie das 1934 durch die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz neu geschaffene Land Mecklenburg.