Stadtbezirk

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Mit Stadtbezirk bezeichnet man regional unterschiedlich einen Teil einer Stadt. Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Stadtbezirk.

Bundesrepublik Deutschland

Bayern

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] ist das Gebiet der Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern in Stadtbezirke einzuteilen. In den Stadtbezirken können, in Städten mit mehr als einer Million Einwohnern müssen Bezirksverwaltungsstellen und Bezirksausschüsse eingerichtet werden (Art. 60).

Niedersachsen

Laut Gemeindeordnung des Landes[2] (§ 55) kann in kreisfreien Städten und in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern der Rat für das gesamte Stadtgebiet die Einrichtung von Stadtbezirken beschließen. Für jeden Stadtbezirk ist ein Stadtbezirksrat zu bilden (§§ 55b, 55c). In ländlichen Gemeinden können dagegen Ortschaften eingerichtet werden.

Nordrhein-Westfalen

Laut Gemeindeordnung des Landes[3] § 35 sind kreisfreie Städte verpflichtet, ihr Gebiet in mindestens 3 und maximal 10 (in Ausnahmefällen auch mehr) Stadtbezirke einzuteilen, die eine besondere Bezirksvertretung haben (§§ 36, 37). Das Gegenstück dazu in kreisangehörigen Gemeinden wird als Gemeindebezirk (Ortschaft) bezeichnet.

Österreich

Wien

In der Stadt Wien werden die Stadtbezirke als Gemeindebezirke bezeichnet.

Benutzte Quellen und Literatur