Erbfrei

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 17. Oktober 2023, 01:21 Uhr von Schwendinger (Diskussion • Beiträge) (Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
  • Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
  • Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
  • Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
  • Ein "erbfreyes Dorf" oder "Erbdorf" ist ein Dorf mit o.g. Bauern


Disambiguation notice Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe.

Zur Anlage solcher Begriffsklärungsseiten siehe Hilfe:Begriffsklärung