Hilfe:Begriffsklärung

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
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Viele Begriffe haben unterschiedliche Bedeutungen. So kann ein Ortsname mehrfach vorkommen, ein Ort kann heißen wie ein Familienname, eine Berufsbezeichnung oder anderes. In diesen Fällen wird im GenWiki eine Begriffserklärung angelegt. Dies ist ein Artikel, der verschiedene Bedeutungsmöglichkeiten auflistet, die dann auf die jeweiligen Einzelartikel verlinkt sind.

Artikelnamensvergabe

Zu unterscheiden sind dabei die beiden folgenden Fälle, bei denen die Bedeutung des mehrdeutigen Begriffs betrachtet wird:

Fall 1
Eine der Bedeutungen des Begriffs überragt alle übrigen.
Fall 2
Keine der Bedeutungen des Begriffs überragt die übrigen.

Beispiele

Fall 1

Berlin. Hier überragt die Bedeutung der Bundeshauptstadt Berlin alle übrigen (z.B. die zwei kleineren Orte in Schleswig-Holstein, die ebenfalls Berlin heißen).

  • Die Begriffserklärung kommt in den Artikel Berlin (Begriffserklärung).
  • Die Bundeshauptstadt "bekommt" den Artikel Berlin.
  • Die übrigen Berlin-Orte bekommen jeweils einen Artikel mit Namenszusatz.

Fall 2

Neustadt. Keiner der Neustadt-Orte dominiert.

Wahl des Namens

Artikelnamenskonventionen, siehe

Aufbau einer Begriffserklärung

Am Ende einer Begriffserklärungsseite bitte den Textbaustein {{Begriffsklärung}} einfügen, Beschreibung: Vorlage:Begriffserklärung.
In den Seiten, auf die in der Begriffserklärung verwiesen wird, jeweils am Anfang den Textbaustein {{Begriffserklärungshinweis|..|..}} einfügen, Beschreibung: Vorlage:Begriffserklärungshinweis (sozusagen als Rückwärtslink zur Begriffserklärung).


Die Begriffserklärung sollte mit einer kleinen Einleitung beginnen:

... bezeichnet:

gefolgt von Überschriften wie diesen:

Besonderheiten für Orte

  • zusätzliche Überschrift je Bundesland oder historischer Provinz
  • amtliche Namen verwenden
  • Ortsteile/Gemeindeteile in der Form (ohne PLZ):
    • [[Name Ortsteil]], Ortsteil von [[Gemeinde]], [[Landkreis ...]]
      Beispiele: Riesdorf, Reußen
  • Gemeinden in der Form (ohne PLZ):
    • [[Gemeinde]], [[Landkreis ...]]
  • Die Postleitzahl sollte am Ende in Klammern mit dem "postalischem Bestimmungsort" unbedingt dann angegeben werden, wenn dieser Bestimmungsort einen anderen Namen trägt, als die Gemeinde. Das gibt es bei großen Gemeinden (nach Eingemeindungen) oder an den Grenzen der Bundesländer. Es gehört unter Umständen ein Ortsteil bei der Post zu einem Bestimmungsort in einem anderen Bundesland. Form:
    • [[Name Ortsteil]], Ortsteil von [[Gemeinde]], [[Landkreis ...]] (= PLZ postalischer Bestimmungsort)
    • [[Gemeinde]], [[Landkreis ...]] (= PLZ postalischer Bestimmungsort)
  • Bei Gemeinden ist meist der "postalische Ortszusatz" von Interesse, der ggf. im Seitennamen benutzt wird.
    • Beispiel: Neuburg. Neuburg im Landkreis Günzburg hat bei der Post den Zusatz "a d Kammel" und heißt im GenWiki "Neuburg an der Kammel".

Manche Begriffserklärungen zu Orten sind unvollständig oder entsprechen nicht diesen Konventionen. Bitte anpassen.

Beispiele

Beispiel für Begriffserklärungsseite

Hier anschließend ist ein Beispiel in Kommentar gesetzt. Dies kann verwendet und in eine Begriffserklärungsseite kopiert werden.

Nach Kopieren bitte entsprechend anpassen.

Beispiel für Begriffserklärungshinweis

Hier anschließend ist ein Beispiel in Kommentar gesetzt. Dies kann verwendet und in eine Seite mit Begriffserklärungshinweis kopiert werden.

Nach Kopieren bitte entsprechend anpassen.

Siehe auch

  • Artikel Wikipedia:Begriffsklärung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
    • Abschnitt Verlinkung im Artikel Wikipedia:Begriffsklärung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
      Linkziele nicht verstecken, sondern immer und vollständig offen stellen, d. h. einschließlich eventueller Klammerzusätze und auch dann, wenn von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, auf einen Abschnitt bzw. Anker im Zielartikel zu verlinken: Artikel; Artikel (Klammerzusatz); Artikel#Abschnitt. → Es geht darum, den Nutzer so klar und einfach wie möglich zu informieren und ihm selbst die Entscheidung zu überlassen, in welchem der zur Auswahl stehenden Artikel er die gewünschten Inhalte sucht. Die Kaschierung von Links hat anderswo ihre Berechtigung als gestalterisches Mittel – wenn also ein Klammerzusatz den Lesefluss behindern würde oder ein Stichwort flektiert werden soll. In einer Begriffsklärung würde sie dem Nutzer dagegen eine bestimmte Suchrichtung aufnötigen, ihn eventuell irreführen oder ihm zumuten, erst sämtliche Links zu untersuchen, um herauszufinden, was sich dahinter verbirgt. Außerdem erleichtert die offene Schreibweise das Korrigieren von Links.