Advocatus Fisci
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Advocatus Fisci
Amtssprache
- Berufsbezeichnung
- 1.Bedeutung
- Anwalt des Staates (der öffentlichrn Hand) in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt [1]
- 2.Bedeutung
- vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amstrentmeisters).[2]