Heiligenpfleger

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Heiligenpfleger

"Ein von der Gemeinde gewählter Kirchenprobst; heutiger Name ist Kirchenpfleger"[1]. Er verwaltete das Kirchenvermögen. "Er mußte die Beiträge bei den Kirchengemeindemitgliedern einheben, das gemeinsame Vermögen verwalten und wirkte auch bei der Vergabe von Darlehen aus diesem Vermögen mit. Daneben unterstützte er auch den Pfarrer in finanziellen Angelegenheiten, z. B. bei notwendigen Kirchenreparaturen oder Anschaffungen.[2]

Anmerkungen


Riepl, Reinhard: Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich; 3. erweiterte Auflage 2009. Das Buch ist empfehlenswert. (Susann Angermaier aus Neulingen in der BaWü-Liste vom 01.11.2005)