Fährgerechtigkeit (Haus Ostendorf)
Lippe historisch: Lebensraum und Wasserstrasse Das Recht, Fähren anzulegen oder zu halten, ist ein Wasserregal, welches dem Haus Ostendorf als eine Freie Herrlichkeit mit einem selbstständigen Gebiet und mit eigener Rechtsprechung zustand und verfügte daher auch über das Wasserregal.
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Schalen oder Ponten für die Fähren
- Zum 11.04.1652 erhalten Herr Adolph unnd Johann von Raesfeldt, Vater und Sohn, Herren zum Ostendorf, zur Zimmerung einer neuen Schale oder Ponte 2 Stück Holzes von der Stadt Haltern auf ihren Wunsch vom 26.03.1650. (Wahrscheinlich eine neue Fähre zu Haus Ostendorf) [1]
Fährgerechtigkeit des Hauses Ostendorf
Dataxation vom 05. 04. 1824. Die Fährgerechtigkeit in der Herrlichkeit Lippramsdorf bestand seit unbestimmbaren Zeiten darin, dass das Haus Ostendorf das Recht hatte, auf der Lippe bei Haltern große und kleine Fährponten zum Übersetzen von Menschen, Karren, Wagen und Vieh zu halten, wofür bezahlt wird: Für jede Person 1,für jedes Pferd 2, für jede Kuh 1, für jedes Schwein 1, für jedes Schaf ½, für jede Gans ½ , für jeden befrachteten oder ledigen Wagen 7 ½, für jeden Karren gleich 3 ¾, für herauf- oder herablassen des Lippetaues 4, von jedem Holzfloße 4 Stüber. Bei ganz hohem Wasser wird das Doppelte eingeholt. Und liegt bei der Lippe das Fährhaus, wozu ein Garten, ein Stück Ackerland und ein kleiner Weidegrund gehört. Das Ganze wurde nach folgenden Kapitalwerten auf dem jährlichen Ertrage in folgender Art abgeschätzt: Das Fährhaus, alt und baufällig zu 150, das Ackerland zu 1 Scheffel zusammen, beide zu 8, der Weidegrund, zu 8, das Gärtchen zu ungefähr ¾ Scheffel 20 Rt. Das Pachtquant, nach der letzten Verpachtung, beträgt 54 Rt, die früheren 25 Rt. Es wurde daher der Durchschnittspreis von 40 Rt angenommen und 4% zum Kapital erhoben, macht 1000 Rt, Summe 1186 Rt. Für mit der Überfahrt verknüpfte „Onera" bestehen in Folgendem: Muß alle 20 Jahre ein neuer Schifspontcn und Nachen zum Übersetzen angeschafft werden, desgleichen ein Lippetau, welche angeschlagen werden zu der Schiffsponten zu 400, der Nachen zu 40 und das Lippetau 30 Rt. Summe 470 Rt. Welche im Durchschnitt jährlich eine Ausgabe von 23 ½ Rt ausmachen und mit 4% einen Kapitalwert von 587 ½ Rt betragen. Diese vom vorstehenden Kapitalwert (1186 Rt) abgezogen, verbleibt der reine Wert von 598 Rt 15 SGR.
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Lippe als Wasserstrasse, Krummhölzer, Schniggen und Floßwesen im 17. Jahrhundert (Dortmund, 5/2022)