Erbnamensitte
Als Erbnamensitte bezeichnet man eine lokal oder regional zu beobachtende gewisse Regelmäßigkeit und Reihenfolge bei der Benennung der getauften Kinder.
Der erstgeborene Sohn eine Ehepaares wurde gemäß dieser "Regel" nach dem Großvater väterlicherseits benannt, die erstgeborene Tochter erhielt den Namen der Großmutter mütterlicherseits. Beim zweitgeborenen Sohn war dann der Großvater mütterlicherseits namengebend und bei der zweitgeborenen Tochter die Großmutter väterlicherseits.
Dieses Phänomen wurde erstmals von dem Rheydter Archivar Heinrich Müllers im Jahr 1924 in der Unterhaltungsbeilage zur Rheydter Zeitung [1]beschrieben. Überregionale Bekanntheit dürfte er aber durch die Veröffentlichung in der Zeitschrift Kultur und Leben im Jahr 1926 [2] erlangt haben. Müllers spricht allerdings noch nicht von der Erbnamensitte, sondern von der Leitnamensitte.
Benutzte Literatur, Anmerkungen
- ↑ Heinrich Müllers: Die Leitnamensitte und die Mennoniten, in: Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Vand XIV, 1950, Heft 2, hier: Spalte 41.
- ↑ Heinrich Müllers: Niederrheinische Sitten bei der Namen- und Patenwahl für Neugeborene, in: Willy Hornschuch: Kultur und Leben, Monatsschrift für kulturgeschichtliche und biologische Familienkunde, Heft 11, November 1926, S. 369 ff.