Brandkataster
Brandkataster
Westfalen
In der Zeit vor Einführung des elektrischen Stroms im 20. Jahrhundert zur Hausbeleuchtung, bildeten die Gefahren, die vom Feuer ausgingen (Kerze, Steinöl) besonders für die Stadtbevölkerung wegen der engen Wohnbebauung eine große Bedrohung. Durch das Feuer wurden häufig ganze Stadtviertel an einem Tag in Schutt und Asche gelegt. Im Jahre 1722 wurde die Gründung der genossenschaftlich organisierten Feuersozietät auf westfälischem Boden vollzogen.
Fürstbistum Münster
Als Landesherr ordnet der Bischof von Münster endgültig mit Edikt vom 15.4.1768 eine Brandversicherungs-Gesellschaft (Brandsozietät) „gnädigts“ an, die am 1.1.1769 in Kraft trat. Danach mussten die Bürgermeister und Räte der Städte die Häuser und Gebäude „taxieren“. Vom Taxwert (aestimati) mussten die Hauseigentümer je „Pistole“ (Werteinheit) einen Betrag (Brandschatzung) von zwei Pfennigen bezahlen, um die Vorleistungen der „Landschafts-Pfennigskammer“ in Münster auszugleichen, die am 16.9.1771 auf 10.432 Reichtaler angewachsen waren.
Zu Zweck der Taxation und Umlageerhebung wurden in den Kommunen (Ämter, Städte, Kirchspiele) des Fürstbistums Brandkataster angelegt, in deren Verlauf alle Häuser Hausnummern erhielten, welche erst um 1806 wieder geändert wurden.
Die Schäden und das Umlagesystem in den Ämtern des Fürstbistums Münster stellte sich beispielhaft im Geschäftsjahr 1774/75 wie folgt dar:
- Fürstbistum Münster/Brandsozietät1775 Ämter 1 - (Betr. Amt Wolbeck, Amt Horstmar)
- Fürstbistum Münster/Brandsozietät1775 Ämter 2 - (Betr. Amt Horstmar, Amt Ahaus, Amt Rheine-Bevergern, Amt Stromberg, Amt Sassenberg, Amt Dülmen, Amt Werne, Amt Meppen)
- Fürstbistum Münster/Brandsozietät1775 Ämter 3 - (Betr. Amt Meppen, Amt Vechta, Amt Cloppenburg)
Quellenbewertung
Unverzichtbare Quelle für Familienrekonstruktionen in Städten, besonders bei mehrfachem Vorkommen des gleichen Familiennamens.