Landkreis Eupen

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Hierarchie:

Regional > Historisches Territorium > Deutschland > Rheinprovinz > Regierungsbezirk Aachen > Landkreis Eupen

Der Landkreis Eupen entstand im Jahr 1815/16 und gehörte seit 1822 als Teil des Regierungsbezirks Aachen zur Rheinprovinz. Nach dem ersten Weltkrieg fiel sein Gebiet im Jahr 1920 weitgehend ans heutige Belgien. Die Gebiete, die im sogenannten Restkreis verblieben waren, wurden 1822 der Stadt Aachen einverleibt.

Der Streit um die Frage des "Unrechts an Eupen-Malmedy" ist bis heute nicht ganz beigelegt. Die Lage des Landkreises Eupen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Limburg ist für viele ein Argument, dass es seinem Ursprung nach zu Belgien gehöre, die deutsche Sprache des größten Teils der Bevölkerung ist ein Argument dagegen. Größten Konfliktstoff bot jedoch eine nicht geheim durchgeführte Volksabstimmung im Jahr 1925.

Weiteres siehe im Artikel Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..

Zur Zeit des NS-Regimes und nach dem Überfall auf Belgien wurde der Kreis kurzzeitig wiederbelebt.

Politische Einteilung

Der Landkreis Eupen bestand 1827 aus folgenden Bürgermeistereien und Gemeinden:

  • Bürgermeisterei Eupen
    • Gemeinde Eupen
    • Gemeinde Nispert
    • Gemeinde Stockem
  • Bürgermeisterei Eynatten
    • Gemeinde Berlotte
    • Gemeinde Eynatten
    • Gemeinde Lichtenbusch
  • Bürgermeisterei Hergenrath
  • Bürgermeisterei Kettenis
    • Gemeinde Gemereth
    • Gemeinde Kettenis
    • Gemeinde Merols
  • Bürgermeisterei Lontzen
    • Gemeinde Busch
    • Gemeinde Grünstrass
    • Gemeinde Heistern
    • Gemeinde Herbestal
    • Gemeinde Lontzen
  • Bürgermeisterei Moresnet
  • Bürgermeisterei Raeren
    • Gemeinde Neudorf
    • Gemeinde Petergensfeld
    • Gemeinde Raeren
  • Bürgermeisterei Walhorn
    • Gemeinde Astenet
    • Gemeinde Rabottraed
    • Gemeinde Walhorn

Zivilstandsregister wurden in den Bürgermeistereien geführt. Ihre Zweitschriften lagern heute im Staatsarchiv Eupen während die Erstschriften in den jeweiligen Gemeindeämtern verwahrt werden.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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