Winnerbe
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Begriff
Zwischen den beiden Extremen von Freien und Leibeigenen (Bauern) liegt das Winnerbe als eine eigene Güterklasse, die mindestens im Fürstbistum Osnabrück in einigen Fällen bekannt geworden ist, siehe Kategorie:Winnerbe im Fürstbistum Osnabrück. Diese Art eines Erbes geht auf eine Verordnung von Bischf Franz Wilhelm von Wartenberg vom 29. April 1660 zurück, die hauptsächlich aufgrund von nicht unkomplizierten Verträgen eingeführt wurde. Die angesprochenen Verträge wurden im Mittelalter abgeschlossen und hatten beispielsweise zum Inhalt, dass
- vielfach Güter der Geistlichkeit überlassen worden waren, die dann wiederum gegen Übernahme sicherer Pachten, Dienste, Schulden und Winne sich wieder verleihen worden waren,
- gewisse gemeine Gründe oder Kirchengründe gegen Erlegung gewisser jährlicher Abgaben und bei vorkommenden Fällen einer Winne verkauft oder abgegeben wurden,
- Besitzer großer Höfe gewisse Grundstücke an andere Personen zur Bebauung abgaben und dafür im Gegenzug jährliche Winne, Pächte oder Dienste als Gegenleistung bekamen.
Bibliographie
- Richard, Konrad Henrich: Von den Winnerben im Hochstifte Osnabrück, Kißling, Osnabrück, 1797.
- Nachtrag zu den Osnabrückischen Eigenthumsrechte oder Verordnungen für die Gutsherrn und Eigenbehörige Leute