Fürst

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Disambiguation notice Fürst ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Fürst (Begriffserklärung).


Diese Seite behandelt Fürst als historischen Begriff.

Etymologie des Begriffs

Fürst ist abgeleitet vom ahd. furisto, mhd. fürste und meint den Ersten, den Vordersten. Gleichen Ursprungs ist das englische Wort first. Genau wie mit dem lat. princeps ist damit der Erste oder sind die Ersten gemeint. Daraus entwickelte sich auch die Bezeichnung Prinz.

In den ältesten deutschen Glossen findet man jedoch nicht die Bezeichnung Fürst sondern heristo oder herristo als Superlativ zu herriro, was erhaben, mächtig bedeutet.

Die Prinzipes des Römerreichs

Die Römer bezeichneten als prinzipes die führenden Männer im Staat. Dabei waren diese zunächst nur die Herrscher allein. Seit dem 10. Jahrhundert etwa sind die Principes die ersten unter den Nobiles (die Edlen, die Adligen).

Entwicklung des Begriffs

Bis zum 7. Jahrhundert bezeichnete man im Frankenreich zunächst nur den König als princeps, doch wurde der Begriff allmählich auch auf andere hohe Machthaber übertragen. Dies begegnet zuerst bei den karolingischen Hausmeiern. Pippin legte bei seiner Königskrönung im Jahr 751 den Fürstentitel nieder und schuf so die Differenzierung bzw. hierarchische Abstufung zwischen König und Fürsten.

Die Fürsten wurden im karolingischen Verwaltungssystem zu Teilhabern an der Macht im Reich, die faktisch zentral kaum wahrnehmbar war. In der Zeit der Territorialbildung führte der Weg zum Fürstentum stets über das, in karolingischer Zeit noch keineswegs erbbare, Amt eines Grafen, Markgrafen oder Herzogs. Dabei wurde Reichslehen eng verwoben mit Eigenbesitz (Allod) und Eigenrecht (Gerichtsbarkeit).

Der Markgraf

Der Titel eines Markgrafen besteht seit dem 9. Jahrhundert. Seine Aufgabe war die Verteidigung einer Mark (Grenze). Er war immer ein Fürst.

Der Pfalzgraf

Bei den Pfalzgrafen muss man zwischen den echten Pfalzgrafen, nämlich denen, die eine Pfalz verwalteten, und den Hofpfalzgrafen unterscheiden.

Der echte Pfalzgraf wurde zum erblichen Amt. Ursprünglich gab es davon vier:

  1. Pfalzgraf von Lothringen ist auch Pfalzgraf von Francken
  2. Pfalzgraf von Sachsen starb aus – kein Fürst
  3. Pfalzgraf von Bayern starb auch aus – kein Fürst
  4. Pfalzgraf bei Rhein (hat später das Reichsvikariat)

Der Hofpfalzgraf dagegen ist nichts anderes als ein Ministeriale, der u.a. für Promotionen zuständig war (Erhebungen in den Adelsstand); man unterschied zw. Hofpfalzgrafen mit kleinem Palatium comitiva minor und großem Palatium comitiva major. Das Große war erblich, das Kleine nicht.

Herzog und Graf

In der Spätantike leitete der

  • comes (Graf) die Diözese
  • dux (Herzog) die Provinz

Eine Diözese bestand aus mehreren Provinzen. Daraus wird deutlich, dass das Grafenamt ursprünglich höherwertig war als das des Herzogs. Im Mittelalter fand hier ein Wandel statt und der Herzogtitel ist seither der höherwertige.

Der Reichsfürst

Aus dem Reichsadel, der sich seit der Karolingerzeit über die enge verwandtschaftliche Beziehung zum jeweiligen König definierte, entwickelte sich der Reichsfürstenstand.

Ein Reichsfürst erhielt wenigstens zwei Grafschaften vom König zu Lehen und ein feudum oblatum Darunter versteht man z.B. eine Burg aus Eigenbesitz (Allodium) das dem König übergeben wurde (zu Lehen aufgetragen) und anschließend wurde man mit demselben belehnt. Im früh- und hochmittelalterlichen Reich gab es ca. zwanzig solcher Reichsfürsten.

Darüber hinaus gab es ca. achtzig geistliche Reichsfürsten (Bischöfe und wenige Äbte). Diese brauchten kein feudum oblatum.

Der Kurfürst

Der Kurfürst nahm eine Sonderstellung unter den Reichsfürsten ein, die vor allem bei den Königswahlen ihren Ausdruck fand.

Ausführliches siehe im Artikel Kurfürst.

Der Titel in der Frühen Neuzeit

Als Titel im eigentlichen Sinne erscheint Fürst im HRR erst nach dem dreißigjährigen Krieg für die Reichsfürsten, die keinen anderen Titel führten. Sie standen im Rang zwischen dem Herzog und dem Grafen.

Der Titel nach 1803

Nach 1803 wurde der Titel Fürst auch von den bisherigen Landesherren verliehen.

Literatur

  • FINGER, Heinz, Die drei rheinischen Kurerzbischöfe und das Reich im Spätmittelalter, Vorlesung an der Heinrich-Heine-Universität, Sommersemester 2004.
  • HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987. hier: Fürst, Seite 218.
  • ZIELINSKI, Herbert, Fürst, in: LEXIKON des Mittelalters, Band IV, Erzkanzler bis Hiddensee, München, 2003., hier Spalte - 1029 - 1037.

Weblinks

Vergleiche auch den gleichnamigen Artikel in deutschen Wikipedia