Bramme (Hof)
Übersicht
Anschrift: Alte Anschrift: Heutiger Eigentümer: Heutige Nutzung: Namensformen: Namensursprung: Ein Gehölz bei Sachsenhagen wird "am Brammen" genannt. Weitere Hofnamen: Erste Erwähnung: Früherer Hofstatus: Vollerbe, dem Kloster Rulle hörig. Koordinaten N/O:
Entwicklungsgeschichte
Der Name Bramme taucht in einem Kontributionsregister aus dem Jahre 1649 auf. Darin heißt es: „der man ist verbrandt 1647“. Ob der Brand des Hofes noch ein Ereignis des Dreißigjährigen Krieges oder ein Brand durch Blitzschlag war, ist nicht überliefert. Durch Einheirat wurde Bernhard Hanesch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Hofbesitzer.
Gebäude und Bewohner
Im Jahre 1601 bewohnen Herman und Mutter Bramme mit Knecht Gerdt und der Mutter des Bramme und Marieke den Hof. In der Leibzucht sind die Eheleute Herman und Trine und Johann Hemme mit Frau, als Hüsselten untergebracht. Zudem eine weitere Hüsselte namens Lise.
Am Ostersonntag, dem 31. März, 1652 nahmen vom Hof Albert Brame, seine Frau und die Tochter Anna an der Erstkommunion in der St. Alexanderkirche teil. [1]
Im Jahre 1805 heißen zwei Kätter Diekmann und Jost Kotte. Jeder hat 6 Scheffelsaat Land.
Viehstand
- 1557: 5 Kühe, 4 Rinder, 4 Schweine, 5 Pferde. Im Kotten 2 Kühe und 1 Rind.
Ahnengalerie
Die Nachfahren der Hofesfamilie Bramme sind in Wallenhorst unter dem Namen Hanesch bekannt. Weniger bekannt ist, dass viele Nachkommen auch unter dem Familiennamen Hawighorst bekannt sind. Dies liegt daran, dass der Urvater aller in Wallenhorst und Umgebung lebenden Hawighorst-Familien ein gewisser Joan Gerd Hawickhorst war. Dieser führe bis zur Übernahme des Schleptruper Hofes Hawighorst (nahe der Wallenhorster Grenze) noch den Namen Bramme. Wäre er in Lechtingen geblieben, dann würden all die vielen heutigen Hawighorst-Familien als seine Nachkommen den Namen Bramme führen.
Quellen
- ↑ NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II: Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101