Bauerschaft
Verschiedene Bedeutungen
Die Begriffe Bauernschaft und Bauerschaft (ohne "n") sind mehrdeutig und werden - historisch und regional - unterschiedlich verwendet. Heute wird zumeist eine kleine bäuerliche Siedlungsform oder der Bauernstand als Bauernschaft bezeichnet.
Siedlungsform
Am häufigsten wird als Bauernschaft heute eine Ortschaft bezeichnet, eine Siedlung, die - wie der Name schon sagt - zumeist nur aus wenigen Bauernhöfen besteht. Eine Bauernschaft hat nur selten Gemeinde-Status, meistens ist sie ein Orts- oder Stadtteil.
Vor allem in Norddeutschland findet der Begriff häufig noch offizielle Verwendung, obwohl diese Siedlungen längst über ein paar Höfe hinaus angewachsen sind; siehe beispielsweise: Isernhagen.
Die Verwendung im Sinne einer Ansiedlung geht zurück auf die Bezeichnung Bauer-Schaft (ohne "n"): Das althochdeutsche burschap oder buerschap und die latinisierte Form burscapium ist abgeleitet von bur = Haus und bedeutete im Mittelalter ursprünglich etwa "Höfeverband" oder kleiner Siedlungskomplex. Es ist nicht möglich, die Siedlungsform einer Bauernschaft für die deutschsprachigen Länder einheitlich zu beschreiben. Vielmehr verstand sich diese als selbst definierte Siedlungsgemeinschaft einiger mehr oder weniger nahe gelegener Höfe.
Nur anhand der Lage der einzelnen Höfe und ihrer Ländereien sowie unter Berücksichtigung der Flurformen und Flurnamen im Urkataster lässt sich die Lage einer (ehemaligen) Bauernschaft relativ genau erschließen.
Verfasste Bauernschaft
Der historische Begriff der Bauern-Schaft meint eine bestimmte mittelalterliche Organisationsform, ähnlich den bäuerlichen Gilden oder Nachbarschaften, teils auf lokaler, teils auf regionaler Ebene. Häufig waren diese Bauernschaften als Gesamtheit mehrerer kleiner Siedlungen im Rahmen des Lehnswesens einer Herrschaft, etwa einer Burg zugehörig.
Die Bauernschaft kennzeichnete gleichfalls einen Rechtsbezirk und damit eine frühe Form der Selbstverwaltung. Die Versammlung der Bauern einer solchen burschap, das burgericht, bildete dabei das Rechtsorgan dieser Gemeinschaft. Das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Bauernschaft wurde nicht nur durch den eigenen gewählten Bauerrichter geprägt, sondern auch durch die jeweilige Markenzugehörigkeit. Hinzu kamen die gemeinschaftlichen Feste, zum Beispiel das Vertrinken der vom Bauerrichter erhobenen Strafgelder (Brüchten) oder später manchmal Schützenfeste sowie die gemeinsame Verantwortlichkeit für Steuerzahlungen.
Heute wird der Begriff in ähnlicher Form gebraucht, wenn unterschiedslos alle Bauern eines Ortes, unabhängig von ihren Mitgliedschaften in unterschiedlichen Berufsverbänden, zum Beispiel im DBV, gemeint sind (vgl. Jägerschaft).
GOV-Objekttyp
4 - Bauerschaft - {deu=Bauerschaft} {dut=Buurschap}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Register von Bauerschaften
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