Definitor

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Berufsbezeichnung
aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
Bedeutung [1]
* im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
* (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
* Superintendent
Bedeutung [2]
* Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
* Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
Bedeutung [3]
* im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der Begriffsbestimmer
Bedeutung [4]
* 1892 (Hessen) Definitorialprüfung = Schlußprüfung

Quellen

  1. HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987.
  2. Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)
  3. Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5
  4. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)